Auf einen Blick
- Bundesrat lehnt Juso-Initiative zur Erbschaftssteuer ohne Gegenvorschlag ab
- Peter Spuhler erwägt Wegzug aus der Schweiz wegen Initiative
- 77-93 Prozent des potenziellen Steuersubstrats könnten aus der Schweiz abwandern
Wohl selten hat eine Initiative schon vor dem Abstimmungskampf für so viel Wirbel gesorgt wie die Erbschaftssteuer-Initiative der Juso. Die Partei will die Superreichen stärker zur Kasse bitten. Nach einem einmaligen Freibetrag von 50 Millionen sollen die Millionäre eine Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50 Prozent bezahlen.
Ein Horrorszenario für Multimillionäre hierzulande. Alt Nationalrat Peter Spuhler kündigte im Sommer in der «SonntagsZeitung» öffentlichkeitswirksam an, einen Wegzug aus der Schweiz zu überlegen. «Die Juso zwingt mich dazu.» Die neue Steuer soll nämlich auch rückwirkend zum Einsatz kommen. Die Initiative verlangt dazu, dass der Bund Massnahmen ergreift, um Steuervermeidungen, zum Beispiel durch Wegzüge, zu verhindern.
Sinkende Attraktivität
Nun hat sich der Bundesrat dazu geäussert. An einer Medienkonferenz erklärt Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60, FDP), dass der Bundesrat die Juso-Initiative ohne Gegenvorschlag ablehnt. Die Initiative würde «die Attraktivität der Schweiz als Wohnsitzstaat für vermögende Personen klar senken», heisst es in der Mitteilung des Bundes. Schon heute bezahlen ein Prozent der Steuerzahlenden, fast 40 Prozent der direkten Bundessteuer, also über 5 Milliarden Franken.
Zwar könnte theoretisch mit einer Erbschaftssteuer über vier Milliarden Franken eingenommen werden – etwa so viel, wie der Bund mit dem aktuellen Sparprogramm einsparen will. Doch praktisch sei das nicht möglich.
Bis zu 93 Prozent könnten abwandern
In der Schweiz gibt es schätzungsweise rund 2500 Personen mit einem Vermögen von mehr als 50 Millionen Franken. Der Bund befürchtet, dass diese mit der Annahme der Initiative abwandern. Er hat ein Gutachten bei Professor Marius Brülhart von der Uni Lausanne in Auftrag gegeben. «Gemäss seinen Schätzungen könnten zwischen 77 und 93 Prozent des potenziellen Steuersubstrats aus der Schweiz abwandern.»
Eigene Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gehen von einem noch höheren Betrag aus. «Damit würden aus der vorgeschlagenen Erbschafts- und Schenkungssteuer nur noch geschätzte Erträge von rund 100 bis 650 Millionen Franken resultieren.» Gleichzeitig hätten Bund und Kantone Mindereinnahmen bei den Einkommens- und Vermögenssteuer. Der Bund rechnet darum unter dem Strich mit einem Minus. Keller-Sutter erinnerte zudem daran, dass das Geld nicht einfach in Cash vorhanden sei, sondern in Unternehmen gebunden sei.
Einen Wegzug von Superreichen wie Spuhler zu verhindern, sei sehr schwierig. Die geforderten Massnahmen zur Steuervermeidung könnten nicht rückwirkend angewendet werden. Man könne die Betroffenen beruhigen, sagte Keller-Sutter. «Es ist indes unklar, welche Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung überhaupt infrage kommen und international auch durchgesetzt werden könnten.» Eine Wegzugsteuer sei ausgeschlossen, weil «ein Wegzug aus anderen Gründen als der Steuervermeidung erfolgen kann».