Jurist zu Juso-Initiative
«De facto wäre es eine Enteignung»

Für Jurist Thomas Sprecher ist die Juso-Initiative ein Eingriff in die Grundrechte.
Publiziert: 09.08.2024 um 08:57 Uhr
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Aktualisiert: 09.08.2024 um 14:35 Uhr
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Gegen Reiche, fürs Klima: So machten die Juso mobil für ihre Erbschaftssteuer-Initiative.
Foto: Keystone
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Anne-Barbara Luft
Bilanz

Die Initiative zur Einführung einer Erbschaftssteuer von 50 Prozent für Vermögen über 50 Millionen Franken ist zustande gekommen. Haben sich schon Mandanten bei Ihnen gemeldet?
Thomas Sprecher: Schon als die Initiative eingereicht wurde, kamen Anfragen an uns. Vor allem von Unternehmern, die ihren Nachkommen eine oder mehrere Firmen vererben möchten. Sie alle haben dieselben Fragen: Soll ich wegziehen? Und, wenn ja, wann und wohin?

Ist ein Wegzug die einzige Lösung?
Es gibt verschiedene Überlegungen, aber an einen Ort zu ziehen, an dem es eine solche Erbschaftssteuer nicht gibt, wäre die sicherste Lösung.

Wo wäre das?
Einige grosse Beratungsunternehmen haben bereits Listen mit möglichen Destinationen erstellt. Weltweit sind das etwas 20, darunter Russland und China.

Wie bitte?
Es gibt auch näher gelegene, wie Italien und Liechtenstein.

Das Risiko, dass die Initiative angenommen wird, ist nicht hoch.
Wenn man es in Relation zu den Summen setzt, um die es geht, ist allein das Restrisiko sehr gross. Bei der Familie Blocher geht es beispielsweise um einen Milliardenbetrag.

Artikel aus der «Bilanz»

Dieser Artikel wurde erstmals in der «Bilanz» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du unter bilanz.ch.

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Sicher ist es für viele Unternehmer auch ein emotionales Thema?
Allerdings. Das Gefühl der Geringschätzung der unternehmerischen und staatsbürgerlichen Leistung spielt eine grosse Rolle. Die Betroffenen haben in der Schweiz Arbeitsplätze geschaffen und sehr viel Steuern gezahlt.

Das tun sie nicht mehr, wenn sie die Schweiz verlassen.
Natürlich nicht. Man muss sich bewusst sein: Das Steuersubstrat würde wegen der Erbschaftssteuer höchstwahrscheinlich nicht steigen, sondern sinken und zu höheren Steuern für den Mittelstand führen.

Es wären nur wenige Personen von der Steuer betroffen. Widerspricht das dem Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung?
Ja, in der Schweiz betrifft es vermutlich nicht mehr als 3000 Personen. Das ist rechtsstaatlich heikel. De facto wäre es eine Enteignung und verfassungsrechtlich schwierig.

Sehen Sie auch einen Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit?
Es sind gleich mehrere Grundrechte betroffen. Durch eine 50-Prozent-Steuer ist die Wirtschaftsfreiheit ebenso in Frage gestellt wie etwa die Eigentumsfreiheit.

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