Diese redaktionellen Leitlinien gelten bei uns
So machen wir beim Blick Journalismus

Blick steht für relevanten, umfassenden und unterhaltsamen Journalismus in der Schweiz. Die Berichterstattung folgt klaren redaktionellen Leitlinien. Hier sind sie.
Publiziert: 15.04.2024 um 13:44 Uhr
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Aktualisiert: 28.05.2024 um 15:16 Uhr
Der Blick-Newsroom in Zürich.
Foto: Thomas Meier
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Blick-RedaktionIn eigener Sache

Blick steht für glaubwürdigen, fairen und verantwortungsvollen Journalismus. Er ist den Werten der Demokratie, der Menschenwürde und der Freiheit verpflichtet.

Blick berichtet unvoreingenommen, anschaulich und verständlich über das Geschehen in der Schweiz und im Ausland, hinterfragt, kommentiert und ordnet ein. Der sorgfältige und ausgewogene Umgang mit Fakten steht im Zentrum der journalistischen Arbeit. Die Mitarbeitenden von Blick sind sich der Verantwortung der Medien gegenüber der Öffentlichkeit bewusst und damit auch der hohen ethischen und professionellen Ansprüche, die an sie gestellt werden. 

Die folgenden Leitlinien beschreiben die Standards, die für das Redaktionsteam und freie Mitarbeitende auf allen Publikationskanälen und in allen journalistischen Darstellungsformen von Blick gelten. Zudem wird der Kontakt zwischen Blick und seinen Leserinnen und Lesern sowie der Umgang mit Auskunftspersonen und Quellen aufgezeigt. 

Journalistische Grundhaltung

Blick berichtet unabhängig, faktentreu, fair und transparent. Er schildert alle wesentlichen Elemente einer Information, kann Fakten belegen und gibt bei schweren Vorwürfen Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei kontroversen Themen sollen die involvierten Personen mit ihren jeweils besten Argumenten zu Wort kommen. Blick greift in Rechtsgüter (etwa Persönlichkeitsrechte) nur dann ein, wenn berechtigte öffentliche Interessen überwiegen. Blick orientiert sich am Journalistenkodex des Schweizer Presserats.

Wahrhaftigkeit

Blick bemüht sich um Wahrhaftigkeit und Genauigkeit. Er unterschlägt keine für die Information wesentlichen Elemente und kann Fakten belegen. In der Auswahl der Themen und der Bearbeitung von Geschichten soll die Vielfalt der Perspektiven zum Ausdruck kommen.

Quellen und Verifizierung

Bei Eigenrecherchen stützt Blick Fakten in der Regel auf mindestens zwei unabhängige Quellen, die als glaubwürdig eingeschätzt werden. In Zweifelsfällen wird eine unsichere Quellenlage deklariert. Wenn Blick Informationen aus anderen Medien, auch Social Media, übernimmt, weist er dies mit Quellenangabe aus. 

Werden Auskunftspersonen für Informationen bezahlt, so geschieht dies im Rahmen der Richtlinien zu den Leserreporterinnen und -reportern. Darüber hinaus werden einzig Spesen oder anderweitig anfallende Kosten gedeckt. Die Entschädigung hat in keinem Fall Einfluss auf den Inhalt der Berichterstattung.

Quellen können anonymisiert werden, wenn es ein überwiegendes Interesse dafür gibt, etwa wenn die Quelle bei Namensnennung Nachteile erleiden würde. Blick schützt seine Quellen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben immer. 

Fairness

Blick-Journalistinnen und -Journalisten treten in der Regel offen auf, nennen Namen, Medium und Grund der Kontaktaufnahme. Verdeckte Recherchen werden nur geführt, wenn ein öffentliches Interesse an der Information besteht und diese mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf einem anderen Weg beschafft werden kann. Blick informiert nach Abschluss einer verdeckten Recherche identifizierbare Betroffene und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme.

Bei schweren Vorwürfen holt Blick eine Stellungnahme ein. Er gibt die Sicht der kritisierten Person oder Institution mit ihren besten Argumenten wieder. 

Blick-Mitarbeitende bedrängen keine Protagonisten und Protagonistinnen und akzeptieren, wenn eine Privatperson keine Auskunft erteilen will. Erhöhte Achtsamkeit gilt im Umgang mit Minderjährigen.

Fehler und Berichtigungen

Blick-Mitarbeitende setzen sich selbstkritisch mit ihrer Arbeit auseinander. Fehler berichtigt Blick von sich aus und möglichst schnell.

Leserinnen und Leser sind eingeladen, Fehler unkompliziert via ein Fehler-Mail der Redaktion zu melden. 

Entscheide des Schweizer Presserats, die Blick betreffen, werden in der jeweiligen Publikation in zusammenfassender Form veröffentlicht.

Zitate und Interviews

Bei Zitaten und Interviews gilt das gesprochene Wort. Gegenlesen dient nur dazu, aus Verschriftlichung, Übersetzung oder Kürzung entstandene Unklarheiten zu bereinigen oder Versehen zu korrigieren. Zitate und Interviewaussagen können nur in Ausnahmefällen geändert oder zurückgezogen werden.

Interviews werden auf Wunsch integral zum Gegenlesen unterbreitet, bei Zitaten nur das Zitat und allenfalls dessen direktes Umfeld im Text. Interviews in Audio- oder Videoform benötigen nach Aufnahme keine zusätzliche Autorisierung.

Identifikation

Blick identifiziert Personen, wenn diese einwilligen, eine gesetzliche Grundlage besteht oder das berechtigte öffentliche Interesse den Schutz der Privatsphäre überwiegt.

Verwendet Blick zur Nicht-Identifizierbarkeit Initialen, geänderte Namen oder Ähnliches, wird dies ausgewiesen. Zur Nicht-Identifizierbarkeit auf Fotos und in Videos werden Balken, Verpixelung oder Verwischung verwendet, bei Audio Stimmverzerrung oder Nachsprechen der Aussagen.

Der Schutz von Opfern geniesst höchste Priorität: Blick anonymisiert sie so, dass ausserhalb des engsten Umfelds niemand durch Blick auf die Identität schliessen kann. Ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten werden keine Bilder von minderjährigen Opfern gezeigt.

In heiklen Fällen werden auch identifizierende Merkmale von Gebäuden oder Fahrzeugen gepixelt. 

Unabhängigkeit der Redaktion

Die Redaktion arbeitet unabhängig von jeder äusseren Einflussnahme. Sie veröffentlicht, was sie für aktuell, relevant und ethisch richtig hält. Sie entscheidet frei von politischen, weltanschaulichen oder wirtschaftlichen Direktiven und persönlichen Ideologien.

Blick trennt klar zwischen redaktionellen Inhalten, Werbung und bezahlten Service-Angeboten. Inhalte, die nicht in der Verantwortung der Redaktion entstehen, werden entsprechend gekennzeichnet (etwa als «Sponsored Content», «Branded Story», «Anzeige», «Publireportage», «In Kooperation mit …»).

Unabhängigkeit der Mitarbeitenden

Blick-Journalistinnen und -Journalisten berichten in der Regel nicht über Themen, bei denen sie eine Interessenbindung haben. Falls doch, macht Blick dies transparent. Für alle gilt der Ringier Code of Conduct. 

Bei der Annahme von Geschenken und Einladungen sind Mitarbeitende zu Zurückhaltung verpflichtet. Es gilt die Faustregel, dass Geschenke und Zuwendungen zulässig sind, wenn sie innerhalb eines Tages verbraucht werden können. Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft bewegen. Unzulässig ist die Annahme von Geschenken und Zuwendungen in jedem Fall, wenn sie an eine journalistische Gegenleistung geknüpft sind. 

Datenschutz

Blick-Mitarbeitende schützen personenbezogene Daten sowie vertrauliche Informationen und sichern sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch. Personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen sie nur, insoweit dies notwendig und zulässig ist.

Künstliche Intelligenz (KI)

Blick übernimmt die volle Verantwortung für alle veröffentlichten Inhalte – unabhängig davon, ob diese von einem Menschen oder von einer KI erstellt wurden.

Die von KI-Tools erzeugten Ergebnisse werden von Blick-Mitarbeitenden kritisch hinterfragt. Die Informationen werden mit dem eigenen Urteilsvermögen und Fachwissen verifiziert, überprüft und ergänzt.

Gestützt auf die KI-Richtlinie der Ringier AG kennzeichnet Blick Inhalte, die mit KI-Tools erstellt wurden. Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn ein KI-Tool nur als Hilfsmittel eingesetzt wird (zum Beispiel für Übersetzungen, das Umwandeln von Audio zu Text oder Korrekturlesen).

Bei der Nutzung von KI-Tools trägt Blick dafür Sorge, dass keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzvorschriften, Geheimhaltungsverpflichtungen oder sonstige Rechte und Gesetze verletzt werden.

Die von Ringier entwickelten, integrierten oder genutzten KI-Tools und -Technologien sollen fair, unparteiisch und nicht diskriminierend sein. Aus diesem Grund werden die eigenen KI-Tools, -Technologien und -Integrationen einer regelmässigen Überprüfung unterzogen und bei Bedarf angepasst.

Social Media

Auf Social Media gelten grundsätzlich die gleichen redaktionellen Richtlinien. Damit auf der Facebook-Seite sowie weiteren Social-Media-Accounts die Unternehmensinteressen, die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie ansprechende Umgangsformen gewahrt werden, wurden entsprechende Regeln aufgestellt. Der Austausch mit und innerhalb der Community wird gefördert und ist sehr willkommen. 

Bezahlte und gesponserte Inhalte sowie Inhalte, die Teil einer Medienpartnerschaft sind, werden als solche und mit den von den verschiedenen Plattformen zur Verfügung gestellten Tools ausgezeichnet. In der Regel wird die Bezeichnung «Bezahlte Partnerschaft mit …» verwendet. Bezahlte Eigenwerbung, im Sinne von Performance Marketing-Kampagnen für Blick+ und Print, werden als «Anzeige» ausgewiesen. 

Alle Mitarbeitenden von Blick werden zur Nutzung von Social Media ermutigt. Auch wenn auf dem privaten Profil oder in Posts darauf hingewiesen wird, dass die geäusserte Meinung privat ist, müssen die Leitlinien des Blick eingehalten werden. 

EqualVoice

Blick beteiligt sich aktiv an der 2019 von Ringier lancierten Initiative EqualVoice. Deren Ziel ist es, Frauen in den Medien sichtbarer zu machen. Frauen und Männer sollen gleichermassen eine Stimme haben und in der Berichterstattung gleichwertig vertreten sein. 

Von Blick veröffentlichte Texte, Bilder und Videos werden laufend mit dem EqualVoice-Faktor analysiert. Auf diese Weise hat die Redaktion jederzeit den Überblick über das Geschlechterverhältnis in den publizierten Elementen und ist angehalten, korrigierend einzuwirken. 

Nicht-Diskriminierung

Blick toleriert keine Diskriminierung jedwelcher Art aufgrund von Geschlecht, Religion, Hautfarbe, Herkunft, sexueller Orientierung oder anderer Merkmale. 

Blick respektiert Geschlechteridentitäten und stellt in seiner Berichterstattung Personen so dar, wie sie sich identifizieren (männlich, weiblich, non-binär, transgender etc.).

Bei den inklusiven Schreibweisen bevorzugt Blick neutrale Begriffe (z. B. Feuerwehrleute statt -männer), wechselt männliche und weibliche Form ab oder benutzt beide. Generisches Femininum, Genderstern, Doppelpunkt und Ähnliches sind in einzelnen Formaten in bestimmten Blick-Produkten möglich.

Inhalte Ringier Medien Schweiz

Diese Richtlinien umfassen auch journalistische Inhalte, die Blick von anderen Titeln von Ringier Medien Schweiz publiziert (u. a. «Beobachter», «Handelszeitung», «Schweizer Illustrierte»). Ergänzend können für diese Redaktionen jeweils eigene Richtlinien gelten. Ausserdem gilt übergreifend das Editorial Mission Statement der Ringier AG.

So erreichst du Blick

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E-Mail mit Betreff «Leitlinien Blick»: adminnr@ringier.ch

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