Seit Wochen gibt die ohnehin als aussichtslos bewertete Juso-Initiative Anlass zu reden. Die Erbschaftsteuerinitiative der Jungsozialisten möchte den Reichen ans Eingemachte. Sie verlangen eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen über 50 Millionen Franken, die auch rückwirkend gültig sein soll.
Seit Wochen kommen nun Unternehmen in der Öffentlichkeit zu Wort, die darauf verweisen, dass die Annahme das Ende der Familienunternehmen sei. Angestossen hatte dies der Thurgauer Unternehmer und alt SVP-Nationalrat Peter Spuhler (65). Er drohte, noch vor der Abstimmung auswandern zu wollen.
Was die Initiative nämlich zusätzlich brisant macht: Sie soll auch rückwirkend gelten. Das bedeutet, Millionäre können nicht erst nach der Abstimmung ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, um ihr Erbe vor dem Steueramt in der Schweiz in Sicherheit zu bringen.
Selbst in der SP ist man kritisch
Nun geht der SVP-Ständerat Werner Salzmann (61) in die Offensive. In der «SonntagsZeitung» kündigt er an, dass der Bundesrat Teile der Initiative für ungültig erklären soll: «Er muss schnellstmöglich dafür sorgen, dass die Rückwirkungsklausel für ungültig erklärt wird», sagt der Berner gegenüber der Zeitung. Welche Möglichkeiten der Bundesrat dazu habe, wisse er selbst nicht. Es obliege der Regierung, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um Steuerausfälle abzuwenden, begründet Salzmann sein Anliegen.
Schützenhilfe erhält er ausgerechnet aus der SP: Auch die Solothurner Ständerätin Franziska Roth (58) sagt: «Es ist möglich, dass ich mich ebenfalls für die demokratiepolitisch sehr heikle Teilungültigkeit der Rückwirkungsklausel einsetzen werde.»
Diese Haltung ist, wie sie selbst ankündigt, demokratiepolitisch bedenklich. Jedem Schweizer und jeder Schweizerin steht es zu, für ein politisches Anliegen Unterschriften zu sammeln und dann das Anliegen vors Volk zu bringen.
Bisher vier ungültige Volksinitiativen
Gemäss Bundesverfassung kann eine Volksinitiative durch das Parlament für ungültig erklärt werden, sofern diese die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verletzt.
Dass zustande gekommene eidgenössische Initiativen für ungültig erklärt werden, ist jedoch sehr selten der Fall. Viermal kam das bisher in der Geschichte der Schweiz vor. Das letzte Mal 1996 bei der Initiative «Für eine vernünftige Asylpolitik». Das Parlament erklärte das Anliegen als ungültig, weil es einen Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht darin sah.