Teilweise ungültig erklären
Ex-SP-Bundesrichter kritisiert Juso-Initiative

Die Juso will Millionenerben zur Kasse bitten – auch rückwirkend. Das sorge für eine «negative Vorwirkung» kritisiert der frühere Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer. Er plädiert dafür, die Initiative teils für ungültig zu erklären.
Publiziert: 25.08.2024 um 14:03 Uhr
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Die Juso möchten Erbschaften ab 50 Millionen zu 50 Prozent besteuern.
Foto: keystone-sda.ch
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Erbschaftssteuer-Initiative der Juso bringt Superreiche ins Schwitzen. Die Jungpartei will Millionenerben ans Portemonnaie. Bis 50 Millionen Franken bleibt das Erbe national zwar steuerbefreit. Doch alles darüber hinaus soll dem Staat zur Hälfte abgeliefert werden. 

Ein Horrorszenario für Milliardäre und Multimillionäre hierzulande. Manche überlegen sich bereits einen Wegzug aus der Schweiz, um ihren Nachkommen das Erbe zu sichern – so beispielsweise Unternehmer Peter Spuhler (65).

Der Bundesrat eilt Spuhler und Co. zur Seite und erteilt der Initiative eine Abfuhr. «Sie ist schädlich für die Wirtschaft und würde uns Steuereinnahmen kosten», macht FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60) im Blick-Interview klar. Sie vertraut darauf, dass die Initiative an der Urne keine Chance hat. «Ich zweifle nicht daran, dass das Volk die richtige Entscheidung treffen wird.»

Rückendeckung von SP-Richter

Doch die Verunsicherung bleibt gross. Bürgerliche Politiker möchten der Initiative daher zumindest teilweise für ungültig erklären. Nun bekommen sie Rückendeckung von unerwarteter Stelle: Ex-Bundesrichter Ulrich Meyer (70) kommt in einem Gutachten für den Maschinenindustrie-Verband Swissmem zum Schluss, dass das Parlament Teile der Erbschaftssteuerinitiative für ungültig erklären sollte. Das berichtet die «Sonntagszeitung».

Meyer bestreitet die Gültigkeit zwar nicht grundsätzlich, erachtet aber Teile davon mit rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien als nicht vereinbar. Weil die Initiative auch Massnahmen gegen die Steuervermeidung fordert und damit allenfalls eine Wegzugsteuer droht, habe die Initiative eine «negative Vorwirkung» – eben, dass Betroffene schon jetzt wegziehen müssten, um «der drohenden Enteignung zu entgehen».

Mehr zur Erbschaftssteuer-Initiative der Juso

Für Meyer ist klar, dass – wie nun beim Juso-Begehren – eine vom Volk noch gar nicht angenommene Initiative nicht die gleiche Wirkung haben dürfe wie eine angenommene Verfassungsänderung. Das widerspreche dem Rechtsverständnis. Da die Frage der Vorwirkung in der Verfassung aber nicht geregelt sei, solle das Parlament diese Verfassungslücke schliessen und die umstrittenen Teile der Initiative für ungültig erklären. 

Mit Meyer fällt der Juso nicht nur der frühere Bundesgerichtspräsident, sondern auch ein alter Linker in den Rücken. Meyer ist nämlich SP-Mitglied.

Juso spricht von «gekauftem Gutachten»

Juso-Chefin Mirjam Hostetmann (24) lässt sich davon aber nicht beirren. «Ich finde es verwerflich, dass Swissmem ein Gutachten kauft, um die Stimmbevölkerung zu beeinflussen», sagt sie in der Zeitung.

Die Argumentation erachtet sie als «abenteuerlich». Würde nämlich die besagte Vorwirkung als mögliches Kriterium für eine Teilungültigkeit anerkannt, könnte man Initiativen im Vorfeld nicht mehr öffentlich diskutieren, sagt Hostetmann.

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