Gnade für Springreiter Estermann
Tierquäl-Sperre von sieben auf vier Jahre reduziert

Das Verbandsgericht von Swiss Equestrian zieht Springreiter Paul Estermann für vier Jahre aus dem Verkehr. Es begründet die Reduzierung der Sperre mit dem Urteil des Kantonsgerichts Luzern, das dessen Tierquälerei nur als mittelschweres Vergehen einstufte.
Publiziert: 14.12.2023 um 16:07 Uhr
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Das Verbandsgericht von Swiss Equestrian hat im Beschwerdeverfahren entschieden und zieht Springreiter Paul Estermann für vier Jahre aus dem Verkehr.
Foto: Keystone
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Nicole VandenbrouckReporterin Eishockey

Das langwierige Verfahren und leidige Thema sollte nun endlich abgeschlossen sein. Das Verbandsgericht von Swiss Equestrian hat im Beschwerdeverfahren entschieden und schliesst Springreiter Paul Estermann (60) für vier Jahre von der Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen aus. Weil der Weltverband die Sperre übernimmt, kann der Luzerner sowohl national als auch international nicht mehr starten.

Zur Erinnerung: Die Sanktionskommission von Swiss Equestrian hatte Estermann Mitte April dieses Jahres eigentlich mit der Mega-Sperre von sieben Jahren belegt. Dies, nachdem die Verurteilung des 60-Jährigen wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei rechtskräftig geworden war. Es war das längst fällige Zeichen des Verbandes, dessen neuer Präsident Damian Müller eine unmissverständliche Nulltoleranz vertritt.

Dass Estermann auch danach nicht locker liess und dagegen Beschwerde einreichte, hinterliess einen bitteren Nachgeschmack. Der einstige Kaderreiter verzeichnet nun zumindest einen Teilerfolg mit der Sperren-Reduzierung des Verbandsgerichts.

«Ein mittelschweres Vergehen»

Dessen Vorsitzender Carl-Gustav Mez begründet die Höhe der Sanktion wie folgt: «Das Verbandsgericht basiert seine Beurteilung auf dem Urteil des Kantonsgerichts Luzern. Dieses hielt im Strafverfahren fest, dass es sich im vorliegenden Fall um ein mittelschweres Vergehen handelt und hat seine Strafe entsprechend angesetzt. (...) Wie schon die Sanktionskommission hat auch das Verbandsgericht verschiedene mildernde Aspekte berücksichtigt.»

Dieser Entscheid ist innerhalb der Verbandsgerichtsbarkeit endgültig. Estermann steht es aber noch offen, den Entscheid innerhalb von 30 Tagen an ein ziviles Gericht weiterzuziehen.

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