Wegen Verdachts der Tierquälerei
Fall Paul Estermann kommt vor Gericht!

Dass Paul Estermann (56) seine Stute Castlefield Eclipse geschlagen hat, ist für die Staatsanwaltschaft Sursee erwiesen. Doch der Schweizer Equipenreiter streitet es weiterhin ab. Und muss deshalb vor Gericht.
Publiziert: 18.09.2019 um 11:35 Uhr
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Aktualisiert: 18.09.2019 um 16:02 Uhr
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Paul Estermann an der EM in Rotterdam im August 2019.
Foto: Getty Images
Nicole Vandenbrouck

Es ist ein Bild, das jeden Pferdeliebhaber im Herzen schmerzt: Ein Pferdebauch voller offener, blutender Wunden. Sie stammen von Peitschenschlägen. Paul Estermann soll laut seinem damaligen Pfleger Zdenek Dusek seine Top-Stute Castlefield Eclipse regelrecht verdroschen haben (BLICK berichtete).

Die Veterinär-Polizei Luzern nimmt im Frühjahr 2017 die Ermittlungen auf – von Amtes wegen, Tierquälerei ist ein Offizialdelikt. Ein halbes Jahr später wird eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Diese ist nun nach zwei Jahren abgeschlossen. Mit dem Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft Sursee geht davon aus, «dass der Beschuldigte im April 2016 in Hildisrieden eine Stute mehrmals mit einer Dressurpeitsche wissentlich und willentlich mehrfach heftig und übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch schlug», wie sie in einer Mitteilung schreibt. Und weiter: «Damit wollte er ein besseres Trainingsergebnis erzielen.»

Estermann wird per Strafbefehl wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 3600 Franken belegt. Zudem muss der Springreiter die Verfahrenskosten von rund 1500 Franken sowie seine Anwaltskosten bezahlen.

Aber: Der 56-Jährige akzeptiert dies nicht und hat Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben. Somit kommt der Fall vors Bezirksgericht Willisau und wird dort beurteilt. Der Termin dafür ist noch offen.

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