Nach Tierquäler-Verurteilung
Antrag auf vorläufige Estermann-Sperre abgelehnt

Der Verbandsvorstand wollte Springreiter Paul Estermann nach dessen rechtskräftiger Verurteilung als Tierquäler sofort aus dem Verkehr ziehen. Die Sanktionskommission will ihn bis zum definitiven Entscheid aber nicht vorläufig sperren.
Publiziert: 24.02.2023 um 12:13 Uhr
1/6
Der Antrag, Springreiter Paul Estermann vorläufig und bis zum definitiven Sanktionsentscheid zu sperren, wurde von der Sanktionskommission abgelehnt.
Foto: Anian Heierli
RMS_Portrait_AUTOR_413.JPG
Nicole VandenbrouckReporterin Eishockey

Enttäuschung beim Verbandspräsidenten Damian Müller. Er wollte, dass Springreiter Paul Estermann nach dessen rechtskräftiger Verurteilung wegen Tierquälerei sofort und bis zum definitiven Sanktionsentscheid gesperrt wird. Einen entsprechenden Antrag stellte der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) Anfang Januar bei der internen Sanktionskommission (SAKO).

Nach mehreren Wochen Beratungszeit kommt diese nun aber zum Schluss: Estermann muss vorläufig nicht gesperrt werden. Der Antrag wird abgelehnt – mit der lapidaren Begründung: Es bestehe keine zeitliche Dringlichkeit, da der Fall bereits seit 2017 bekannt sei und voraussichtlich im März mit dem finalen SAKO-Entscheid zu rechnen sei.

«Ich schätze die Anstrengungen der Sanktionskommission, die gegen den fehlbaren Reiter eine Untersuchung eröffnet hat und ihren Entscheid zeitnah fällen wird. Dennoch bedaure ich es sehr, dass sie eine zeitliche Dringlichkeit in dieser Sache in Abrede stellt und eine vorläufige Sperre als nicht verhältnismässig ansieht», erklärt SVPS-Präsident Damian Müller im Namen des Vorstandes. Der Verband betont aber, dass die Ablehnung der vorläufigen Sperre keinen direkten Einfluss auf das laufende Verfahren gegen Estermann hat.

Der unrühmliche Fall Estermann zieht sich nun schon seit sechs Jahren hin. Damals machte Blick die Vorwürfe gegen den Luzerner publik. Seit Dezember ist der einstige Olympia-Reiter nun rechtskräftig verurteilt wegen mehrerer Vergehen gegen das Tierschutzgesetz. Ein Ende ist also absehbar. Sollte der 59-Jährige den definitiven Entscheid der SAKO ans Verbandsgericht weitergezogen werden, ist in diesem Sommer mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?