Tierquäl-Fall dauert an
Bundesgericht schmettert Estermanns Beschwerden ab

Das Bundesgericht hat sich mit den Beschwerden des wegen mehrfacher Tierquälerei beschuldigten Springreiters Paul Estermann (58) befasst. In zwei von drei Punkten schmettert es seine Einwände ab.
Publiziert: 10.03.2022 um 17:47 Uhr
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Dieses Foto bekam Blick im März 2017 von einem ehemaligen Pferdepfleger von Springreiter Paul Estermann zugespielt: Es soll den blutig geschlagenen Bauch seiner Top-Stute Castlefield Eclipse zeigen.
Nicole Vandenbrouck

Der unsägliche Fall um Springreiter Paul Estermann geht in die nächste Runde. Dem Luzerner wird vorgeworfen, seine Spitzenpferde Castlefield Eclipse und Lord Pepsi mit der Peitsche misshandelt zu haben. Wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei wurde der 58-Jährige im Januar 2021 vom Luzerner Kantonsgericht für schuldig befunden und zu einer bedingten Geldstrafe von 16'800 Franken verurteilt.

Estermann reichte dagegen – wie erwartet – eine Beschwerde mit drei Anträgen beim Bundesgericht ein. Dieses hat nun seinen Beschluss gefasst: Zwei Beschwerden schmettert das Bundesgericht ab. Dabei geht es um die beiden tragischen Vorfälle mit der Stute Castlefield Eclipse. Das Kantonsgericht hielt es damals für erwiesen, dass der Springreiter ihren Unterbauch blutig geschlagen hat. Diesen Entscheid stützt nun auch das Bundesgericht.

Urteil im Fall Lord Pepsi aufgehoben

Erfolg dagegen hat Estermann in Bezug auf seine Verurteilung für die Misshandlung des Wallachs Lord Pepsi. Da stellt das Bundesgericht fest, dass die Beschwerde in diesem Punkt begründet ist. Weil «...der Strafbefehl nicht den gesetzlich vorgesehenen Inhalt aufweist und damit den Anforderungen an eine Anklageschrift nicht genügt». Deswegen wird das Urteil von Kantonsgericht aufgehoben und der Fall nun zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen – aus formaljuristischen Gründen also.

Wichtig hervorzuheben ist, dass das Bundesgericht auf Estermanns Antrag, ihn vollumfänglich freizusprechen, nicht eingegangen ist.

Der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) schreibt dazu, dass «somit nach wie vor keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt und für den Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung gilt». Notwendige Massnahmen werden vom SVPS erst getroffen, wenn eines Tages ein rechtskräftiges Urteil vorliegen sollte. Doch das könnte sich noch hinziehen. Estermann wird alles versuchen, um dies abzuwenden.

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