BLICK: Die Ermittlungen und Untersuchungen im Fall Paul Estermann dauerten zweieinhalb Jahre. Wieso so lange?
Georges Frey: Hierzu gibt es diverse Gründe. Unter anderem war beziehungsweise ist der Beschuldigte nicht geständig, und es mussten diverse, teils aufwendige Zeugen-Einvernahmen und Abklärungen vorgenommen werden. Weiter hat der Beschuldigte im Verlauf der Untersuchung auch eine Beschwerde wegen Rechtsverletzung, Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung einreichen lassen, deren Bearbeitung durch das Kantonsgericht ebenfalls eine gewisse Zeit in Anspruch nahm.
Ob nun fahrlässig oder vorsätzlich – wann würde die Verjährungsfrist bei solchen Fällen eintreten?
Laut Artikel 20 des Tierschutzgesetzes verjährt die Strafverfolgung von Übertretungen in fünf Jahren. Vergehen verjähren in zehn Jahren.
Wurden Sie von Paul Estermann über den zwischenzeitlichen Tod der betroffenen Stute Castlefield Eclipse informiert?
Nein.
Was verändert die Tatsache des Todes des Pferdes?
Nichts, nachdem zwischen dem Tod des Pferdes und den vorliegenden Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz kein kausaler Zusammenhang ersichtlich oder der Staatsanwaltschaft bekannt ist.
Wie beeinflusst der Fakt, dass Paul Estermann bereits 1995 der Tierquälerei verdächtigt worden ist, wegen mangelnder Beweise aber wieder entlastet und nur zu einer Busse verurteilt wurde?
Eine solche Verurteilung ist der Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Nachdem sie aber, wie von Ihnen geschildert, bereits lange Zeit zurückliegt, lediglich eine Busse ausgesprochen wurde und somit nicht im Schweizerischen Strafregister erscheint, beeinflusst sie das Verfahren nicht.