Jetzt ist es definitiv: Parlament schafft Eigenmietwert ab
Mit den Schlussabstimmungen haben die eidgenössischen Räte am Freitag die Wintersession abgeschlossen. Zwölf Vorlagen haben National- und Ständerat parlamentarisch unter Dach und Fach gebracht:
- mit 106 zu 69 Stimmen bei 19 Enthaltungen (Nationalrat) und 25 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Ständerat) den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Gemeint ist die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Erst- und Zweitwohnungen. Letzterer gilt als europaweit einzigartig. Den Systemwechsel fordert der Hauseigentümerverband schon lange;
- mit 123 zu 57 Stimmen bei 14 Enthaltungen (Nationalrat) und 25 zu 15 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Ständerat) eine Verfassungsänderung zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Sie soll es den Kantonen ermöglichen, die durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entstehenden Mindereinnahmen zu kompensieren;
- mit 101 zu 87 Stimmen bei 9 Enthaltungen (Nationalrat) und 27 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Ständerat) die für dringlich erklärte Änderung des Stromversorgungsgesetzes zugunsten von strategisch bedeutenden, angeschlagenen Stahl- und Aluminiumwerken in der Schweiz. Sie bringt diesen Unternehmen einen Rabatt beim Strombezug;
- mit 170 zu 25 Stimmen bei 1 Enthaltung (Nationalrat) und 43 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) den neuen Anlauf für die Einführung eines staatlichen elektronischen Identitätsnachweises (E-ID). Die E-ID soll 2026 eingeführt werden;
- mit 175 zu 5 Stimmen bei 15 Enthaltungen (Nationalrat) und 40 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Ständerat) das Gesetz für ein Verbot der radikalislamischen palästinensischen Terrororganisation Hamas;
- mit 195 zu 1 Stimmen und ohne Enthaltungen (Nationalrat) und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) eine Änderung des Obligationenrechts zur Verbesserung der Stellung von Bauherrinnen und Bauherren bei Baumängeln;
- mit 151 zu 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Nationalrat) und 37 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Ständerat) das neue Gesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz. Damit wird die elektronische Kommunikation für professionelle Akteure in der Justiz wie zum Beispiel Gerichte und Behörden zur Pflicht;
- mit 132 zu 59 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Nationalrat) und 43 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) eine Änderung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht. Sie ermöglicht, dass man künftig prinzipiell ohne behördliche Genehmigung per Telefon- oder Videokonferenz von der Schweiz aus an einem ausländischen Zivilverfahren teilnehmen kann;
- mit 162 zu 28 Stimmen bei 7 Enthaltungen (Nationalrat) und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) das Alpenrheingesetz, mit dem der Hochwasserschutz im St. Galler Rheintal verbessert wird. Dabei geht es um die 26 Kilometer lange Strecke von der Mündung des Flusses Ill bei Feldkirch (A) bis zum Bodensee;
- mit 160 zu 27 Stimmen bei 10 Enthaltungen (Nationalrat) und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im St. Galler Rheintal;
- mit 197 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen (Nationalrat) und 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) eine Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes. Es geht darum, dass der Bund mehr Zeit erhält, um zusammen mit den Kantonen die Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle für die Bewirtschaftung der rund 5000 ferngesteuerten Sirenen im Land zu überarbeiten;
- mit 134 zu 47 Stimmen bei 16 Enthaltungen (Nationalrat) und 40 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Ständerat) das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien.
Zudem genehmigte der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen eine Anpassung seines Geschäftsreglements. Es geht darum, wie mehrere Anträge auf Abgabe einer Erklärung zum gleichen Thema gegeneinander ausgemehrt werden. Zudem gilt künftig auch im Ständerat, dass eine Abwesenheit wegen Vaterschaftsurlaub als Entschuldigungsgrund gilt.
Alle Entscheide bis auf jenen zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und jenen des Ständerats zu seinem Geschäftsreglement unterstehen dem fakultativen Referendum. Der Entscheid zur Objektsteuer unterliegt dem obligatorischen Referendum. Ein fakultatives Referendum steht derzeit zu keiner Vorlage im Raum.
Nationalrat spricht sich für Beiträge für betreutes Wohnen aus
Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zuhause wohnen können. Der Nationalrat votierte am Donnerstag für eine entsprechende Gesetzesanpassung.
Die Vorlage hat eine Entlastung von Alters- und Pflegeheimen zum Ziel. Mit 129 Ja- bei 59 Nein-Stimmen nahm die grosse Kammer die Vorlage in der Gesamtabstimmung an. Ein Antrag auf Nichteintreten vonseiten der SVP-Fraktion scheiterte im Rat.
Mehrheitlich folgte der Nationalrat danach auch den Vorschlägen seiner Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Unterstützt werden mit Ergänzungsleistungen sollen je nach Bedarf unter anderem die Hilfe im Haushalt und zusätzliche Beiträge für einen Nachtassistenzdienst, einen Mahlzeitendienst, Fahrdienste und Begleitung sowie ein Notrufsystem.
Einen rot-grünen Minderheitsantrag für eine Erweiterung der Ergänzungsleistungen auf die Förderung und Begleitung in der Alltagsgestaltung, einen Besuchsdienst sowie Beratung und Koordination lehnte der Rat ab.
Ergänzend stimmte er zudem im Sinne der SGK-N für Hilfen im psychosozialen Bereich. Dies umfasst die Unterstützung der Erhaltung der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit im Alltag, soziale und gesellschaftliche Teilhabe und die Vorbeugung von sozialer Isolation sowie der Immobilität und psychischer Krisen.
Als Nächstes muss der Ständerat über die Vorlage befinden.
Ständerat will Verfahren zum Bau von Energieanlagen beschleunigen
Das Parlament will die Bewilligungsverfahren für den Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie beschleunigen. Der Ständerat geht dabei weiter als der Nationalrat und hat beschlossen, Verbandsbeschwerden für 16 Wasserkraft-Projekte nicht zuzulassen.
Dabei geht es um 16 Projekte in den Kantonen Wallis, Bern, Graubünden, Tessin und Uri. Dazu gehören ein neuer Speichersee im Gebiet Gorner oberhalb von Zermatt VS sowie die Erhöhung des Fassungsvermögens des Grimselsees.
Gegen die im vom Volk angenommenen Energie-Mantelerlass erwähnten Wasserkraft-Projekte will die kleine Kammer keine Verbandsbeschwerden zulassen. Dieser Entscheid fiel mit 28 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung. Die demokratisch legitimierten Projekte sollen nach dem Willen der Mehrheit ohne Verzögerung umgesetzt werden.
Eine linke Minderheit kritisierte den Entscheid scharf. "Die Streichung des Verbandsbeschwerderechts widerspricht den Prinzipien eines Rechtsstaats", sagte Simon Stocker (SP/SH). Durch den Entscheid sei die gesamte Vorlage gefährdet.
In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat den sogenannten Beschleunigungserlass mit 35 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.
Kantone sollen Eigenmietwert-Abschaffung kompensieren können
Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, die durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entstehenden Mindereinnahmen mit einer Ersatzsteuer zu kompensieren. Das Parlament hat eine entsprechende Verfassungsänderung gutgeheissen.
Nach dem Nationalrat stimmte am Donnerstag auch der Ständerat der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu. Nachdem die kleine Kammer mit 21 zu 18 Stimmen bei 5 Enthaltungen auf das Geschäft eingetreten war, stimmte sie der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 16 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.
Das Ja erfolgte bei vielen Ständeratsmitgliedern zähneknirschend, weil sich tags zuvor das ungeliebte Konzept des Nationalrats zur Abschaffung des Eigenmietwerts durchgesetzt hatte. Demnach soll es einen vollständigen Systemwechsel geben. Der Eigenmietwert soll bei selbstbewohnten Erst- und Zweitliegenschaften wegfallen.
Der Ständerat forderte lange Zeit, nur Erstwohnungen von der Eigenmietwert-Besteuerung auszunehmen. Er begründete dies unter anderem mit dem Widerstand vieler Kantone gegen die Befreiung von Zweitwohnungen, weil dadurch grosse Mindereinnahmen einhergingen. Als Kompensation soll nun gleichzeitig die Möglichkeit zur Erhebung einer Objektsteuer in Kraft treten. Die Kantone wären indes frei, eine solche Steuer zu erheben.
Die beiden Vorlagen müssen nun noch die Schlussabstimmungen vom (morgigen) Freitag überstehen. Auch danach dürfte es noch einige Zeit dauern, bis der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft ist. Die neue Objektsteuer ist dem obligatorischen Referendum unterstellt. Für die Einführung braucht es deshalb ein Ja von Volk und Ständen. Angesichts der zuweilen grossen Skepsis aus verschiedenen Lagern dürfte der Urnengang eine hohe Hürde sein.
Parlament will Anti-Sexismus-Strafen einführen
Das Parlament will Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts unter Strafe stellen. Der Ständerat hat sich am Mittwoch mit sechs gleich lautenden parlamentarischen Initiativen mit diesem Anliegen einverstanden erklärt, auf Antrag einer Minderheit.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 21 zu 18 Stimmen und mit zwei Enthaltungen. Sie folgte damit dem Antrag einer Minderheit ihrer Kommission für Rechtsfragen (RK-S). Die zuständige Nationalratskommission kann nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Der Nationalrat hatte die sechs Initiativen aus den Reihen von SP, Grünen, GLP, Mitte, FDP und EVP vor einem Jahr unterstützt. Konkret befürwortete er eine Ergänzung von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, der sogenannten Anti-Rassismus-Strafnorm, mit dem Wort "Geschlecht". Verstösse dagegen sollen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Nach heutiger Rechtslage erfasst die Strafnorm Aufrufe zu Hass und Diskriminierung gegen Menschen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung.
Schweizer Bauern soll gleich viel Geld erhalten wie bisher
Bei der Landwirtschaft soll der Bund in den Jahren 2026 bis 2029 nicht sparen. Das hat der Nationalrat bei der Behandlung eines Bundesbeschlusses für die finanziellen Mittel zugunsten der Landwirtschaft in den genannten Jahren zum Ausdruck gebracht.
Er stimmte am Mittwoch Anträgen seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) zu, die Landwirtschaft in den genannten Jahren mit insgesamt gegen 14,2 Milliarden Franken zu unterstützen. Der Bundesrat will etwas über 13,8 Milliarden bereitstellen.
Die Landesregierung beabsichtigt damit, 1,6 Prozent oder 230 Millionen weniger als in der laufenden Periode 2022 bis 2025 bereitzustellen. Auch die Landwirtschaft müsse einen Sparbeitrag für die Entlastung des ordentlichen Haushalts und zur Einhaltung der Schuldenbremse leisten, sagte der Bundesrat.
Der Bundesbeschluss mit drei Zahlungsrahmen für die Jahre 2026 bis 2029 geht nun an den Ständerat. Bereits bei der Beratung des Budgets 2025 haben die Räte beschlossen, dass die Landwirtschaft nicht weniger Geld erhalten soll als bisher.
Nach internationalem Druck: Ständerat will Transparenzregister
Unternehmen sollen künftig verpflichtet sein, den Behörden ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitzuteilen. Der Ständerat befürwortet ein entsprechendes nationales nicht-öffentliches Transparenzregister. An dessen Nutzen gibt es jedoch Zweifel.
Die kleine Kammer hat am Mittwoch das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Stiftungen, Vereine und Treuhänder nahm sie zuvor vom Eintrag aus. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Strafverfolgungsbehörden sollen mit dem Transparenzregister besser identifizieren können, wer an einem Unternehmen beteiligt ist. Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) bezeichnete das Vorhaben aufgrund des ausländischen Drucks als alternativlos. Gleichzeitig machte er deutlich: «Wir werden damit Geldwäscherei nicht wirklich bekämpfen können.»
Der Bundesrat sieht weitere Massnahmen vor, insbesondere Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater. Über diese wird der Ständerat erst im kommenden Jahr befinden.
Nationalrat will Bauarbeiter an Hitzetagen besser schützen
Der Nationalrat will Bauarbeiter bei grosser Hitze besser schützen. Er hat eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben angenommen, welche zum Ziel hat, dass Arbeitsbeschränkungen wegen Hitze nicht von Konventionalstrafen verhindert werden.
Zwar gibt es für Bauarbeiter bei grosser Hitze schon heute diverse Sicherheitsbestimmungen. So sind unter anderem regelmässige Pausen im Schatten Vorschrift, um Wasser zu trinken und so eine Überhitzung zu vermeiden. Nur: Wegen des wachsenden Termindrucks geraten die Sicherheitsvorschriften immer wieder unter Druck.
Konkret sieht die sogenannte SIA-Norm 118 auch bereits vor, dass bei einer unverschuldeten Verzögerung seitens des Unternehmens – etwa Hitzetagen – die Fristen angemessen erstreckt werden müssten. Das schreibt die Kommission in ihrem Vorstoss. Doch leider würden diese Bedingungen in den Werkverträgen oft ausgeschlossen.
Den Unternehmen drohten damit bei Terminverzögerungen oft hohe Konventionalstrafen. Der Bundesrat solle deshalb alle notwendigen Massnahmen ergreifen, damit Natureinflüsse, wie sie in der SIA-Norm 118 geregelt seien, bei der Planung und Ausführung von Arbeiten verpflichtend berücksichtigt würden. Baumeister und Gewerkschaften unterstützten den Vorstoss.
Eine Kommissionsminderheit und der Bundesrat wandten sich gegen die Motion. Die Branche sei selber daran, Lösungen zu erarbeiten oder habe dies schon getan. Mit 123 zu 62 Stimmen bei sechs Enthaltungen sagte der Nationalrat Ja zur Motion, die nun in den Ständerat geht.
Nationalrat will neuen Anlauf für neues CO₂-Gesetz
Der Nationalrat will einen neuen Anlauf für eine Revision des CO₂-Gesetzes starten. Dies, nachdem 2021 eine diesbezügliche Vorlage vom Stimmvolk abgelehnt wurde.
Laut dem Text der Parlamentarischen Initiative sollen vier Kerngrundsätze für eine Revision des CO₂-Gesetzes gelten: Alle Treibhausgasessmissionen auf Schweizer Staatsgebiet sowie Flüge, die in der Schweiz starten, sollen gemäss dem Verursacherprinzip und ihrer Treibhausgaswirksamkeit mit einer Abgabe belegt werden.
Die Höhe der Abgabe soll periodisch angepasst, die Einnahmen aus dieser nach Abzug der Erfassungs- und Verwaltungskosten an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet werden. Zudem sollen alle importierten Produkte gemäss den ihnen zugeordneten Emissionen mit einem und demselben inländischen Abgabesatz belegt werden.
Trotz der Ablehnung der Gesetzesrevision durch das Volk im Jahr 2021 sei es «legitim, das Anliegen erneut aufzunehmen», sagte Initiator Gerhard Pfister (Mitte/ZG) am Mittwoch im Rat. Das Parlament müsse Lösungen bieten. «Gesetze sollten sozial tragbar, umsetzbar, verlässlich und wirksam sein», so Pfister. Sozial sei dies tragbar, denn die Emissionen korrelierten stark mit der wirtschaftlichen Stärke.
Dies sah auch der Rat so, der – entgegen der Empfehlung der Mehrheit seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie – der Initiative mit 98 Ja- bei 91 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen Folge gab. Als Nächstes muss sich die Umweltkommission des Ständerats mit der Initiative befassen.
Berichterstatter Nicolas Kolly (SVP/FR) bemerkte erfolglos, dass gegenwärtig verschiedene Gesetzesrevisionen im Klimabereich laufen würden – und eine allgemeine, neue Steuer auf den CO₂-Fussabdruck «schädlich für unsere Wirtschaft wäre». Aline Trede (Grüne/BE) sagte wiederum für die Kommissionsminderheit, welche die Initiative unterstützte, dass das Verursacherprinzip damit angesprochen werde. «Das ist ein Grundsatz, der sehr fair und gesetzlich verankert ist», so Trede.
Vorläufig Aufgenommene dürfen weiter ihre Kinder in die Schweiz holen
Der Ständerat spricht sich dagegen aus, dass vorläufig Aufgenommene generell ihre Familie nicht nachziehen dürfen. Mit 20 zu 18 Nein stimmen, lehnte er das SVP-Anliegen ab. Der Nationalrat hatte die Motion bereits gutgeheissen. Mit dem Nein ist die Motion nun vom Tisch.
«Der Auftrag ist klipp und klar», sagte Beat Jans zum Auftrag, den ihm der SVP Vorstoss gegeben hätte. Dieser würde die Verfassung verletzt, warnte der Justizminister im Ständerat. Er appellierte an die «Mütter und Väter» in diesem Raum. «Gibt es eine grössere Motivation sich zu integrieren, als mit seinen Liebsten zusammen zu sein?», fragte Jans im Rat. Die Migration werde mit er Motion nicht gesteuert. Das Völkerrecht werde geritzt.
«Sie brauchen kein Zeichen zu setzen», sagte Jans weiter. Auch er sehe grosse Herausforderung in der Migration, diese bespreche er mit Gemeinden und Kantonen. Zeichen alleine würden nichts bringen.
Die Motion von SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) und die SVP-Fraktion wurde auch von der Staatspolitische Kommission des Ständerates knapp abgelehnt.
Vorläufig Aufgenommene können heute nach drei Jahren Aufenthalt in der Schweiz einen Antrag auf Nachzug ihres Ehepartners, ihrer Ehepartnerin oder ihrer Kinder stellen. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind und eine passende Wohnung verfügen.
Am Montag, 2. Dezember, beginnt die Wintersession der eidgenössischen Räte. Wie in der letzten Session des Jahres üblich, werden dabei zuerst die neuen Präsidien für das nächste Jahr bestimmt: Im Nationalrat dürfte die heutige Vizepräsidentin und Aargauer FDP-Politikerin Maja Riniker (46) auf den Basler SP-Nationalrat Eric Nussbaumer (64) folgen.
Im Ständerat ist FDP-Mann Andrea Caroni (44) der voraussichtliche Nachfolger der SP-Baslerin Eva Herzog (62). Und FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60) dürfte in der zweiten Sessionswoche als Bundespräsidentin für 2025 gewählt werden.
Bei den Geschäften steht vor allem die grosse Debatte um die Bundesfinanzen im Mittelpunkt. Doch auch bei anderen Themen geht es ums Eingemachte. Blick stellt fünf wichtige Traktanden vor und hält dich mit einem Ticker auf dem Laufenden.
Verschärfung beim Schutzstatus S
Das Parlament diskutiert über Änderungen beim Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine. Der Ständerat will bei der Gewährung des Status S künftig differenzieren, aus welcher ukrainischen Region die Schutzsuchenden stammen. In der zuständigen Nationalratskommission war das Vorhaben umstritten. Mit Stichentscheid beantragte die Kommission, die entsprechende Motion abzulehnen.
Deutlich Ja sagte sie hingegen zu einer weiteren Motion aus dem Ständerat. Demnach soll nicht mehr vom Schutzstatus S profitieren können, wer für eine bestimmte Zeit, beispielsweise für zwei Wochen, die Schweiz verlässt. Auch wer Rückkehrhilfe beansprucht hat oder in einem anderen Land des Dublin-Raums schon einmal von Status S profitierte, soll diesen nicht mehr erhalten.
Hamas- und Hisbollah-Verbot
Das Parlament entscheidet über ein Verbot der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas sowie verwandter Organisationen. Dieses ist weitgehend unbestritten. Die zuständigen Kommissionen beider Räte sind der Auffassung, dass dieses Verbot schnellstmöglich in Kraft treten sollte. Der Bundesrat will die Hamas für fünf Jahre verbieten. Das Parlament hätte jedoch die Möglichkeit, das Verbot zu verlängern.
Mittelfristig wollen die Parlamentskommissionen aber nicht nur die Hamas, sondern auch die Hisbollah in der Schweiz untersagen. Sie haben gleichlautende Motionen verabschiedet, über die die beiden Kammern ebenfalls diskutieren werden. Der Bundesrat lehnt ein Hisbollah-Verbot ab und plädiert für Zurückhaltung beim Verbieten von weiteren Organisationen.
«Amerikanisierung» des Schweizer Rechts
Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments neue Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz vorgelegt. Die bestehende Verbandsklage soll ausgebaut werden und künftig auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ermöglichen.
Die zuständige Nationalratskommission will nun nichts mehr davon wissen. Sie beantragt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. In einer Gesamtschau sei sie zum Schluss gekommen, dass die vorgesehenen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes nicht zum Schweizer Rechtssystem passten, argumentiert die Mehrheit.
Vielmehr berge die Vorlage in den Augen der Kommissionsmehrheit das Risiko einer «Amerikanisierung» des Rechtssystems. Eine Minderheit sieht weiterhin grossen Handlungsbedarf und kritisiert, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten so künftig deutlich weniger Rechte haben würden als ihre europäischen Nachbarn.
Abschaffung des Eigenmietwerts
Der jahrelange Streit um die Abschaffung des Eigenmietwerts könnte bald enden. Die zuständige Ständeratskommission will einem Kompromissvorschlag des Nationalrats zustimmen. Demnach soll der Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen und nicht nur beim Erstwohnsitz abgeschafft werden.
Mit einer Klausel will die Ständeratskommission jedoch sicherstellen, dass für Kantone gleichzeitig die Möglichkeit zur Erhebung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen geschaffen wird.
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone lehnt weiterhin beides ab. Deshalb ist auch der Absturz der Vorlage weiterhin ein realistisches Szenario. Vor dem Durchbruch der Vorlage braucht es auch beim Schuldzinsenabzug eine Einigung. Heute werden in der Steuererklärung Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge und weiterer 50’000 Franken zugelassen. Neu soll eine andere Methode zur Anwendung kommen.
Unterstützung der Stahlindustrie
Der Bundesrat soll zusätzliche Massnahmen zum Erhalt der Stahlproduktion in der Schweiz treffen. Das fordert nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission. Grund sind angekündigte Entlassungen in mehreren Betrieben. Der Bundesrat soll mit den Vorstössen beauftragt werden, rasch zusätzliche Massnahmen zu verfolgen, um die Stahlproduktion in der Schweiz zu erhalten. Beispielsweise solle er eine Übergangsfinanzierung für die Stahlindustrie zur Verfügung stellen, um den Produktionsstandort Schweiz zu sichern und die Kreislaufwirtschaft zu erhalten.
Die Landesregierung hat bislang eine staatliche Förderung einzelner Unternehmen oder Branchen abgelehnt. Stahl Gerlafingen im Kanton Solothurn wartet die politischen Entscheide auf Bundesebene ab und verzichtet vorerst auf den Abbau von 120 Stellen.