Das Parlament diskutiert derzeit über ein Verbot der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas sowie verwandter Organisationen. Dieses ist weitgehend unbestritten. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat (SIK-N/S) wollen jedoch weiter gehen und auch die Hisbollah verbieten.
Der Bundesrat lehnt dies ab, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu zwei gleichlautenden Motionen der SIK schreibt. Die Voraussetzungen für ein Verbot seien nicht gegeben. Über ein Hisbollah-Verbot entscheiden in der Wintersession die Räte. Nach Ansicht der zuständigen Kommissionen ist die Hisbollah mit der Hamas gleichzusetzen.
Das sieht der Bundesrat anders. Eine Voraussetzung für ein solches Verbot sei, dass die Organisation mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedroht. Eine zweite Voraussetzung sei das Vorliegen eines Verbots- oder Sanktionsbeschlusses der Uno.
Neutralität tangiert von Hamas-Verbot?
Betreffend die Hisbollah liegt kein entsprechender Uno-Beschluss vor, womit zumindest eine der beiden grundlegenden «Voraussetzungen für ein Organisationsverbot nicht erfüllt ist», schreibt der Bundesrat. Er verweist darauf, dass das Parlament bisher «bewusst keine fortgesetzte, breite Verbotspraxis» gewollt habe.
Der Bundesrat habe keine umfassende Befugnis, Organisationen zu verbieten. Gesetzlich verboten sind in der Schweiz aktuell nur die Gruppierungen Al-Kaida und IS. Auf Antrag des Parlaments hat der Bundesrat kürzlich ein Bundesgesetz für ein Hamas-Verbot verabschiedet. Er reagierte damit auf die beispiellosen Terrorattacken der islamistischen Organisation vom 7. Oktober 2023.
Das bedeutet für den Bundesrat aber «keinen Paradigmenwechsel». Die Schweiz bleibe auch mit einem Hamas-Verbot bei ihrer bisherigen Praxis, Organisationen nur fallweise bei Vorliegen von äusserst schwerwiegenden Gründen zu verbieten «Der Bundesrat erachtet es daher derzeit nicht als angebracht, mit einem weiteren Spezialgesetz die Hisbollah zu verbieten», schreibt er.
Die Landesregierung bekräftigt damit ihren Standpunkt, den sie in einem im November 2022 veröffentlichten Bericht kundtat. Die Hisbollah-Miliz sei in der Schweiz wenig aktiv, schrieb der Bundesrat damals. Auch sei zu befürchten, dass ein Verbot die Einsätze der Guten Dienste und das humanitäre Engagement der Schweiz beeinträchtigen könnte. Und es könnte der Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrale Akteurin schaden.
Der Bundesrat verwies weiter auf die explizite Ausweitung der Strafnorm gegen kriminelle Organisationen auf terroristische Organisationen. Ebenso verfüge die Schweiz über polizeiliche Massnahmen für die Bekämpfung von Terrorismus.