Das Verdikt des Stimmvolks zur 13. AHV-Rente mit 58,2 Prozent Ja war klar. Ebenso klar: Ab 2026 muss der Zustupf ausbezahlt werden.
Unklar ist hingegen, welcher Auszahlungsmodus gelten soll. Noch ist offen, ob die Zusatz-Rente zum Jahresende ausbezahlt wird – wie beispielsweise in Liechtenstein als «Weihnachtsgeld». Oder ob die Altersrente anteilsmässig übers Jahr verteilt, monatlich um 8,33 Prozent aufgestockt werden soll, wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) in der nationalrätlichen Fragestunde sagte.
SVP-Stark pocht auf Einmalzahlung
Die Verwaltung liebäugelt mit einer monatlichen Aufstockung, was weniger administrativen Aufwand bedeuten würde. Doch nun pocht der Thurgauer SVP-Ständerat Jakob Stark (65) darauf, dass der Zuschlag einmal jährlich ausbezahlt wird. So wie dies vor zwei Jahren auch in der bundesrätlichen Botschaft erläutert worden war.
Stark fordert nun in einer Motion, dass die 13. AHV-Rente «einmal pro Jahr im November oder Dezember» ausbezahlt wird. Er verweist dabei aufs Abstimmungsbüchlein, wonach die Rente in Anlehnung an den 13. Monatslohn, den viele Arbeitnehmer erhalten, überwiesen werden soll.
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Der Thurgauer möchte verhindern, dass der Zuschlag in einer monatlichen Rentenerhöhung aufgeht. Denn wie ein 13. Monatslohn stelle auch die 13. AHV-Rente «etwas Spezielles» dar, das über eine reine Lohn- oder Rentenerhöhung hinausgehe: «Die Anerkennung einer Leistung, eine Sonderzahlung gegen Ende des Jahres, die Freude verbreiten und neue materielle Perspektiven eröffnen soll.»
Maillard will den Zuschlag schon 2025
Eine Forderung, die bei Abstimmungssieger Pierre-Yves Maillard (55) auf offene Ohren stösst. Mit einer jährlichen Einmalzahlung, wie sie Stark verlangt, ist der Gewerkschaftsboss und SP-Ständerat einverstanden. Mit einem kleinen Unterschied: «Wir fordern, dass der Bundesrat die 13. AHV-Rente schon im Dezember 2025 einführt.»