Klar ist: Ab 2026 wird die 13. AHV-Rente ausgezahlt, so verlangt es die Initiative. Noch unklar aber ist, ob sie zum Jahresende ausbezahlt wird oder anteilsmässig übers Jahr verteilt. Das sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) am Montag in der Fragestunde des Nationalrats.
Die Modalitäten der Auszahlung werde der Bundesrat in seiner Vorlage zur Umsetzung der am 3. März von Volk und Ständen angenommenen Initiative vorschlagen, erklärte die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern auf eine Frage von FDP-Nationalrat Olivier Feller (49, VD). Aktuell sei es für Auskünfte zu früh.
Monatliche Auszahlungen wären für Verwaltung einfacher
In der Botschaft des Bundesrats zur Initiative hatte es geheissen, der Zuschlag werde einmal pro Jahr ausbezahlt. Gemäss dem Initiativtext haben Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf «einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente». Seitens der Verwaltung hiess es, der administrative Aufwand wäre bei einer anteilsmässigen monatlichen Auszahlung geringer.
Im Fürstentum Liechtenstein gibt es schon heute eine 13. Rente. Im Ländle heisst der Zustupf offiziell «Weihnachtsgeld» und wird jeweils Anfang Dezember ausbezahlt. In Österreich gibt es sogar 14. Altersrenten: Dort gibt es jeweils im April und im September doppeltes Geld.
Zur Frage von Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner (52, AI), wer die 13. AHV-Rente bezahlen solle, hielt Baume-Schneider fest, auch das sei noch unklar. Der Bundesrat prüfe verschiedene Möglichkeiten und werde diese samt den jeweiligen Auswirkungen dem Parlament vorlegen. (SDA)