Rechtsanalyse des Bundes zeigt
EU-Verträge brauchen kein Ständemehr
Das Ergebnis der EU-Verhandlungen kann gemäss geltender Verfassung wohl nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Justiz in einer rechtlichen Analyse, die der Bundesrat am Mittwoch zur Kenntnis genommen hat.
26.06.2024, 17:45 Uhr