Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Streit
Was kann die Nati gegen das Wappen-Verbot tun?

Im Rechtsstreit um das Schweizer Wappen hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gesprochen. Die Partie zwischen den Beamten und der Nati geht in die Verlängerung.
Publiziert: 19.10.2024 um 11:30 Uhr
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Aktualisiert: 19.10.2024 um 14:18 Uhr
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Vize-Weltmeister-Ehrung im Bundeshaus: Nati-Direktor Lars Weibel (links) und der ehemalige CEO Patrick Bloch (rechts) flankieren Bundesrätin Viola Amherd und Nationalrats-Präsident Eric Nussbaumer.
Foto: keystone-sda.ch
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Dino KesslerLeiter Eishockey-Ressort

Im letzten Frühling feiert die Hockey-Nati in Tschechien einen grossen Sieg: Deutschland wird im Viertelfinal der Weltmeisterschaft eliminiert. Die Mannschaft kehrt schliesslich mit einer Silbermedaille nach Hause zurück. Aber da wartet bereits der nächste Gegner, und der lässt sich nicht auf dem sportlichen Glatteis bezwingen: das Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Die Beamten werfen dem Eishockey-Verband SIHF vor, nicht rechtzeitig ein Gesuch für eine Weiterverwendung des Schweizerwappens eingereicht zu haben. Am 15. Oktober 2024 spricht das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil: Das IGE trat zu Recht nicht auf ein verspätetes Gesuch der SIHF für die Weiterbenützung des Schweizerwappens ein. Oder auf gut Deutsch: Der Eishockey-Verband hat sich der Schlamperei schuldig gemacht. 

Wie kam es zum Streit?

Der Schweizer Eishockey-Verband nutzt das Schweizerwappen seit 2015 auf seinen Trikots. Am 1. Januar 2017 trat das Wappenschutz-Gesetz in Kraft, das vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) überwacht wird. Grundsätzlich soll das Wappen vor Missbrauch geschützt werden und der Eidgenossenschaft vorbehalten sein. Bis 31. Dezember 2018 konnten begründete Gesuche für eine unbegrenzte Ausnahmebewilligung eingereicht werden.

Warum gibt es im Wappenschutz-Gesetz keinen Passus für Nationalmannschaften?

Der Sport wurde schlichtweg nicht berücksichtigt – oder die Legislative hatte von Beginn an die Einstellung, dass eine Nationalmannschaft der Eidgenossenschaft die Bedingungen für eine Sonderbewilligung nicht erfüllt. Dabei geht es explizit um das Schweizerwappen, das Schweizerkreuz (wie auf den Trikots der Fussball-Nati) ist davon nicht betroffen. 

Hat der Hockey-Verband nun fristgerecht ein Gesuch eingereicht oder nicht?

Laut Bundesverwaltungsgericht nicht: «Das Schreiben vom 1. Juni 2018 kann somit nicht als Antrag im Sinne von Art. 35 Abs. 2 WSchG (Wappenschutzgesetz) qualifiziert werden», schreibt das Gericht in seinem Urteil vom 15. Oktober 2024. Der Eishockey-Verband hatte zu diesem Zeitpunkt einen Brief an Bundesrat Guy Parmelin (Vorsteher VBS) mit dem Betreff «Ein grosses Dankeschön & eine dringende Bitte» verschickt. Ein offizielles Gesuch wurde allerdings erst am 11. Oktober 2021 verfasst – fast drei Jahre zu spät. Der Betreff: «Anfrage für eine Ausnahmebewilligung: Nutzung des Schweizer Wappens durch die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaften». 

Hat ein Bundesrat den Verband in die Irre geführt?

Laut SIHF hat Bundesrat Guy Parmelin (VBS) gegenüber Verbandsvertretern während der Weltmeisterschaft 2018 in Kopenhagen versichert, die Weiterverwendung des Wappens sei (Wortlaut) «kein Problem». Das Bundesverwaltungsgericht dazu: Es müsse den Vertretern eines grossen, nationalen Sportverbandes wie der Beschwerdeführerin (SIHF) klar gewesen sein, dass selbst ein Bundesrat die gesetzliche Verwirkungsfrist für das Stellen eines Antrags auf Weiterbenützung nicht einfach mit einer informellen, mündlichen Aussage ausser Kraft setzen könne. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt weiter: «Falls Bundesrat Parmelin tatsächlich mündlich die Weiterverwendung des Schweizerwappens zugesagt haben sollte, hätte sich die Beschwerdeführerin (SIHF) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts diese Zusage schriftlich bestätigen lassen müssen.» Bundesrat Parmelin war damals allerdings gar nicht zuständig, sondern das EJPD als Vorinstanz des IGE. Diese Information hätte der SIHF bekannt sein müssen, da entsprechende Instruktionen von Swiss Olympic vorlagen. 

Wie geht es weiter?

Für die SIHF bestehen folgende Möglichkeiten: Gegen den Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden. Wählt der Verband diese Option nicht, wird das Urteil am 16. November rechtskräftig. Der Nationalrat verhandelt in der Wintersession (2. bis 20. Dezember) die Motion Aebischer (SP, Schweizerwappen für Nationalmannschaften), der Ständerat hat eine ähnliche Motion von Damian Müller (FDP) bereits durchgewunken. Sagt auch der Nationalrat ja, erhält der Bundesrat den Auftrag, eine Gesetzesänderung zu formulieren, die Nationalmannschaften die Nutzung des Wappens explizit erlaubt. Dieses Gesetz könnte wohl frühestens 2027 in Kraft treten. 

Muss das Wappen jetzt von den Trikots?

Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, muss das Wappen grundsätzlich nicht von den Trikots. Ausserdem hat der Verband laut eigenen Aussagen eine Bewilligung, das Wappen bis Ende 2026 (also inklusive der Heim-WM) verwenden zu dürfen. 

Wer zahlt die Prozesskosten?

Der Schweizerische Eishockey-Verband muss die gesamten Prozesskosten von 4200 Franken übernehmen. 

Hischier verdoppelt die Schweizer-Führung aus spitzem Winkel
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Zweites Tor im ersten Drittel:Hischier verdoppelt die Schweizer-Führung aus spitzem Winkel
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