Wenn Niederreiter und Co. am Freitag gegen Norwegen in die Eishockey-WM 2024 steigen, werden sie das wie bisher mit dem Schweizer Wappen auf der Brust tun. Eigentlich dürfte die Nati das Wappen ja nicht mehr tragen – zumindest dann, wenn es nach dem Willen des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) geht. Das Wappenschutzgesetz wurde 2017 eingeführt und verbietet den Gebrauch für geschäftliche Zwecke – ausser man erhält die Lizenz zur Nutzung, wie zum Beispiel der Sackmesserhersteller Victorinox oder der TCS.
Die Bundesbeamten vertreten die Meinung, dass sich der Schweizerische Eishockey-Verband (SIHF) nicht hartnäckig genug um diese Lizenz bemüht hat. Bei einem Missbrauch des Wappens droht theoretisch gar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe. Aber wen würden die Beamten einlochen oder büssen? Die gesamte Nati? Oder nur den CEO Patrick Bloch, der sich seit 2018 mit Politikern auf höchster Ebene um eine Lösung bemüht? «Wir werden in Prag wie gewohnt auflaufen», sagt Bloch.
Flagge zeigen geht – Wappen tragen nicht
Der Zoff hält inzwischen Bundesbern auf Trab, National- und Ständerat werden sich in der Sommer-Session (27. Mai bis 14. Juni) mit dem Thema befassen müssen, entsprechende Vorstösse wurden längst eingereicht. Danach dürfte der Wappenzoff beendet sein, der irgendwie an einen Schildbürgerstreich erinnert.
Der Fussball-Verband hat mit dem Wappen übrigens keine Probleme: Schon seit den 80er-Jahren tragen die Auswahlteams das Schweizerkreuz nicht mehr als Wappen, sondern in Flaggenform.
Die Eishockey-WM dauert bis am 26. Mai – dann wird in Prag der Final ausgetragen. Am Tag danach startet die Sommersession des Parlaments. Gemäss Insiderinformationen aus Bern wird die sportliche Erfolgsbilanz der Schweizer Nati den Entscheid der Politiker allerdings nicht nachhaltig beeinflussen. «Es muss doch selbstverständlich sein, dass Schweizer Nationalteams das Schweizer Wappen nutzen können», sagte SP-Nationalrat Matthias Aebischer am 13. März zu Blick. «Wenn hier eine Gesetzeslücke besteht, muss diese eben geschlossen werden. Der Amtsschimmel muss hier im Zaum gehalten werden.»