Die Schweizer Hockey-Nati ist nicht alleine: Auch Privatpersonen und Firmen lagen mit dem Bund schon über Kreuz wegen des Kreuzes. Die Brasserie Federale im Zürcher Hauptbahnhof zum Beispiel. Die Beiz verwendete in ihrem Logo das Schweizer Wappen, und zwar schon seit 1997. Vor eineinhalb Jahren musste sie es ändern. Ob Briefpapier, Menukarte, das Schild an der Eingangstür: Alles musste ausgetauscht werden. Schätzungsweise rund 150'000 Franken kostete das, wie die «NZZ» damals schrieb.
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Vor einigen Jahren wurden Vertreter des Klimastreiks vom Bundesamt für Gesundheit verwarnt, weil sie in einem Video die Bundesverwaltung veräppelten – und darin auch kurz das Schweizer Wappen einblendeten.
Doch nicht nur das Schweizer Wappen ist geschützt, sondern auch kantonale oder kommunale Wappen. Das musste im Wahlkampf kürzlich auch die Wiler Sektion der St. Galler SVP erfahren. Sie warben mit dem St. Galler Kantonswappen für ihre Wahl. Der Kanton schritt ein – und die zuständige Sektion musste ihre eigenen Plakate überkleben.
Sogar im Ausland kann es einen treffen
Dass man auch im Ausland nicht vor Streit mit den Schweizer Wappenschützern geschützt ist, zeigt das Beispiel des US-Wohnmobilvermieters Road Bear. Er bekam Post aus Bern, weil er illegalerweise das Berner Wappen für sein Logo verwendet hatte.
Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) sagte 2022 gegenüber Blick, es interveniere pro Jahr in rund 20 Fällen wegen eines Wappens in der Schweiz und wegen zehn Fällen im Ausland.
Ob beim Schweizerkreuz oder in den Kantonen: Der Teufel liegt im Detail. So ist lediglich das Wappen – also das weisse Kreuz im roten Feld in einem Dreiecksschild – streng geschützt. Das weisse Kreuz in einer Fahnenform darf genutzt werden, solange der Gebrauch nicht irreführend ist oder gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstösst. Bei einem Verstoss drücken die Behörden in der Regel ein Auge zu, wenn jemand illegalerweise ein Wappen verwendet – sofern Logo oder Schriftzug rasch angepasst werden.