Mit dem Schweizerkreuz ist nicht zu spassen. Für diese Einsicht muss der Wirt der Brasserie Federal teuer bezahlen. Seit über einem Vierteljahrhundert ist im Logo der bekannten Beiz im Zürcher Hauptbahnhof ein Schweizer Wappen abgebildet. Nun muss es der Beizer mit einer Fahne ersetzen. Auch alle Gläser, Uniformen, Menükarten und Servietten müssen ausgetauscht werden.
Grund dafür ist das Wappenschutzgesetz, das seit 2017 in Kraft ist. Es verbietet die Verwendung des Wappens für geschäftliche Zwecke. Auch Kantons- und Gemeindewappen dürfen nur Behörden verwenden. Es sei denn, man erhält die Lizenz zur Nutzung. Wie beispielsweise der Sackmesser-Hersteller Victorinox oder der TCS.
Bund muss immer wieder intervenieren
Dass das Logo einer Beiz, in der Rösti, Fleischkäse und Egliknusperli serviert werden, der Schweiz schaden soll, sorgt nicht nur beim Wirt für Unverständnis. Bei der Swissness-Vorlage, in deren Rahmen auch das Wappengesetz in Kraft trat, geht es eigentlich primär um den Schutz der Marke Schweiz im Ausland. Dass man auch in der Schweiz aufpassen muss, ist vielen nicht bewusst.
Der Wirt der Brasserie Federal ist denn auch nicht der Einzige, der – ohne es zu wissen – das Gesetz gebrochen hat und deswegen Probleme bekommt. Seit 2019, als die Schonfrist nach der Gesetzesänderung auslief, interveniere man jedes Jahr in rund 20 Fällen wegen einer widerrechtlichen Verwendung des Schweizer Wappens im Inland – und wegen rund zehn Fällen im Ausland, teilt das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) auf Nachfrage mit.
Gemeinderat musste bei Polizei antraben
Typischerweise gehe es darum, dass das Wappen auf Flyern im Abstimmungskampf oder als Wahlpropaganda oder auf Webseiten von Dienstleistungsanbietern verwendet werde. In Killwangen AG musste ein Gemeinderat beispielsweise bei der Kantonspolizei antraben, weil er auf einem Abstimmungsflyer das Gemeindewappen verwendet hatte. Und der US-Wohnmobilvermieter Road Bear bekam Post aus Bern, weil er illegalerweise das Berner Wappen für sein Logo verwendete. Inzwischen hat er das Wappen durch eine Bärenzeichnung ersetzt.
In der Regel drücken die Behörden ein Auge zu, wenn jemand illegalerweise ein Wappen verwendet – sofern Logo oder Schriftzug rasch angepasst werden. Das IGE selbst habe bis jetzt noch nie Strafanzeige einreichen oder vor ein Gericht ziehen müssen, sagt Jürg Herren, stellvertretender Leiter Recht & Internationales beim IGE. In allen Fällen habe man eine gütliche Einigung gefunden.
Fünf bis zehn Strafbefehle pro Jahr
Es ist aber nicht nur das IGE, das Verstösse gegen das Wappenschutzgesetz ahnden kann. Jährlich würden zwischen fünf und zehn Strafbefehle wegen des unzulässigen Gebrauchs des Schweizer Wappens erlassen, sagt Herren. Bei Verstoss droht maximal ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe.
Im Kanton Schwyz ist vor einigen Jahren ein Mann wegen einer Postkarte zu einer Busse und Geldstrafe verurteilt worden, die er im Namen eines nicht existierenden «Islamischen Zentralrats Innerschwyz» verschickt hatte. Auf der Karte die Wappen mehrerer Schwyzer Gemeinden.
Und vor zwei Jahren wurden Vertreter des Klimastreiks vom Bundesamt für Gesundheit verwarnt, weil sie in einem offensichtlich nicht ernst gemeinten Video die Bundesverwaltung veräppelten – und darin auch kurz das Schweizer Wappen einblendeten. Auch Satire ist gegen das Wappenschutzgesetz nicht gewappnet.