Gegen Käse-Kopierer im Ausland
EU-Richter sollen Emmentaler schützen

Seit Jahren kämpft Emmentaler für einen besseren Markenschutz des Löcher-Käses im Ausland. Nun setzt man die Hoffnung auf ein EU-Gericht.
Publiziert: 31.07.2022 um 11:20 Uhr
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Aktualisiert: 31.07.2022 um 16:12 Uhr
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Der Emmentaler ist der Inbegriff von Schweizer Käse.
Foto: Shutterstock

Bei den Schweizerinnen und Schweizern gehört der löchrige Käse nicht zu den Favoriten. Doch im Ausland ist der Emmentaler äusserst beliebt. Ein Grossteil der Schweizer Produktion landet ausserhalb der Schweiz auf dem Teller.

Noch mehr Emmentaler wird gegessen, der gar nicht aus dem Emmental kommt. In der Schweiz ist der berühmte Käse streng geschützt, nur rund 100 Käsereien erfüllen die Voraussetzungen fürs AOP-Label, die in einem sechs Seiten langen Pflichtenheft festgehalten sind. Im Ausland hingegen ist der Emmentaler viel schlechter geschützt.

Hoffnung ruht auf EU-Gericht

Der Sortenorganisation Emmentaler ist das seit Langem ein Dorn im Auge. Sie kämpft seit Jahren für einen besseren Markenschutz ausserhalb der Schweizer Grenzen. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtet, setzt die Organisation ihre Hoffnung in einem neuen Anlauf nun auf EU-Richter.

Im vergangenen Jahr hat Emmentaler beim Gericht der Europäischen Union (EuG) – nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – eine Klage gegen das EU-Amt für Geistiges Eigentum eingereicht. Es wehrt sich gegen den Entscheid der Behörde, dass Emmentaler nicht die geografische Herkunft des Käses bezeichne, sondern nur einen bestimmten Typ – auch Grosslochkäse genannt.

Im September sollen die mündlichen Verhandlungen beginnen, sagt der Vizedirektor der Sortenorganisation gegenüber der «NZZ am Sonntag». Deutschland und Frankreich würden als sogenannte Streithelfer der EU-Behörde im Rechtsstreit gegen die Schweizer Käseproduzenten zur Seite stehen. Denn im Allgäu und in den französischen Regionen Savoyen und Franche-Comté wird besonders viel Emmentaler produziert.

Oder kann neuer Vertrag helfen?

Geht es nach den Schweizern, soll dieser ausländische Emmentaler entsprechend gekennzeichnet sein – und das nicht nur im Kleingedruckten. Er soll also beispielsweise «Allgäuer Emmentaler» oder «Emmental de Savoie» heissen.

Parallel versucht Emmentaler auch auf anderem Weg, die Marke im Ausland besser zu schützen. Vergangenes Jahr hat das Parlament dem Beitritt der Schweiz zur sogenannten Genfer Akte zugestimmt, einem völkerrechtlichen Vertrag, der es ermöglicht, geografische Angaben mit einem einfachen Verfahren in mehreren Staaten gleichzeitig zu schützen.

Emmentaler hat Anfang Jahr Antrag auf Aufnahme in die Genfer Akte gestellt, der Antrag wird nun geprüft. (lha)

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