Wahlplakate-Knatsch
Wird der St. Galler SVP dieses Wappen zum Verhängnis?

Die SVP St. Gallen muss wohl einen Teil ihrer Plakate für die Kantonsratswahlen im März austauschen. Schuld daran ist das St. Galler Kantonswappen.
Publiziert: 23.01.2024 um 13:05 Uhr
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Aktualisiert: 23.01.2024 um 15:45 Uhr
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Das St. Galler Kantonswappen auf dem Wahlplakat könnte für die SVP zu Problemen führen.
Foto: zVg
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Das St. Galler Kantonswappen auf dem Wahlplakat könnte für die SVP zu Problemen führen.
Foto: zVg

In St. Gallen beginnt der Kantonsratswahlkampf so richtig. Die ersten Plakate stehen bereits zwei Monate vor dem Urnengang. Doch genau die sorgen jetzt für Aufsehen – und für die SVP zumindest teilweise für einen Mehraufwand.

Grund ist das St. Galler Wappen, das bei einigen SVP-Wahlplakaten sichtbar ist. Das St. Galler Kantonswappen sei dem Kanton vorbehalten, schreibt die Staatskanzlei auf Blick-Anfrage. Wird das Kantonswappen in dieser Form auf einem Wahlplakat verwendet, ist das nicht erlaubt. «Das Departement des Innern wird die konkreten Hinweise über seinen Rechtsdienst prüfen lassen und die SVP des Kantons bei Verstössen auf diesen Umstand hinweisen.» Bestätigt sich die Prüfung, wird die SVP die betroffenen Plakate austauschen müssen.

Sektion schert aus

Bei der SVP des Kantons St. Gallen verweist man auf die regionale Sektion Wil. Diese habe eigene Vorlagen verwendet, sagt Geschäftsführer Lukas Huber (24). Die Kantonalsektion sei nur für die Plakate für die Regierungsratswahlen zuständig. Dort wird das Wappen in einer abweichenden Form genutzt – dafür habe man auch die Erlaubnis des Kantons.

Bruno Dudli (51) von der SVP Kreis Wil sagt, er sei noch nicht vom Kanton kontaktiert worden. «Wir haben das Sujet schon mehrmals verwendet, und es gab keine Probleme.» Er befürchtet keine Konsequenzen. «Es geht um die Kantonsratswahlen im Kanton St. Gallen. Sollen wir dort das Wappen des Fürstentums Liechtenstein abdrucken?», fragt er ironisch. Müsste die SVP Kreis Wil die Plakate tauschen, wäre das mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden – aber vor allem auch «mit einem Haufen Arbeit». Die Plakate würden von den Kandidaten und Helfern aufgestellt. Das brauche Zeit.

Das Problem der SVP: Das Logo des Kantons darf verwendet werden – aber nur, wenn es eine andere Umrandung hat, also zum Beispiel eine Fahne oder eine rechteckige Umrandung. Doch in den betroffenen Plakaten wurde es als Wappen gezeigt. Das ist verboten.

Nicht der erste Fall

Es ist nicht das erste Mal, dass es Probleme mit Wappen gibt. Auch das Schweizerkreuz ist im Wappenschutzgesetz geschützt. Vor gut eineinhalb Jahren musste es zum Beispiel die Brasserie Federal im Zürcher Hauptbahnhof ersetzen und durch eine Fahne ersetzen. Aber auch Wappen auf Flyern im Abstimmungskampf oder als Wahlpropaganda sind schon vorgekommen.

In der Regel drücken die Behörden ein Auge zu, wenn jemand illegalerweise ein Wappen verwendet – sofern Logo oder Schriftzug rasch angepasst werden. Somit darf auch die SVP St. Gallen darauf hoffen, mit einem blauen Auge davonzukommen. (bro)

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