Swissness-Regeln für Toblerone
Wo Schweiz draufsteht, muss auch Schweiz drin sein

Der Bund überprüft genau, wer mit dem Schweizer Kreuz oder anderen helvetisches Symbolen für Produkte wirbt. Toblerone ist nicht das einzige Unternehmen, das die Verpackungen ändern muss.
Publiziert: 04.03.2023 um 14:57 Uhr
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Aktualisiert: 04.03.2023 um 15:00 Uhr
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Mit der Auslagerung der Produktionsstätte ins Ausland erfüllt der Toblerone-Mutterkonzern Mondelez, hier der Sitz in Bern, die Swissness-Kriterien nicht mehr.
Foto: keystone-sda.ch
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Sich mit Schweizer Federn schmücken und im Ausland produzieren? Das verbietet das Swissness-Gesetz. Das bekommt diese Tage auch Toblerone zu spüren. Mit Eröffnung des Produktionsstandorts in Bratislava erfüllt der Schoggi-Hersteller die strengen Swissness-Kriterien nicht mehr.

Deshalb muss der Toblerone-Mutterkonzern Mondelez die Verpackung der berühmten Schokoladen-Dreiecke ändern. Das Matterhorn auf der Verpackung muss weg. Zudem darf die Schoggi künftig auch nicht mehr die Bezeichnung «Swiss made» tragen. Auch wenn der Konzern will den bisherigen Standort im Westen der Stadt Bern behält, und nur einen Teil in die Slowakei auslagert.

Selbst mit Tell darf nicht jeder werben

Bei der Swissness-Vorlage, in deren Rahmen auch das Wappengesetz in Kraft trat, geht es primär um den Schutz der Marke Schweiz im Ausland. Keiner soll mit Schweizer Qualität werben, wenn sie nicht drin ist.

Das Schweizerkreuz oder andere Symbole dürfen drum etwa bei Lebensmitteln nur dann angegeben werden, wenn mindestens 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz kommen. Bei Käse und Milchprodukten müssen sogar sämtliche Rohstoffe aus dem Inland sein.

Für die weltweit bekannte Schweizer Schoggi hat das Gesetz eine Ausnahme gemacht. Um sich mit der Schweiz zu schmücken, muss lediglich die Rezeptur und Produktion schweizerisch sein. Das wurde Toblerone nun zum Verhängnis. Denn auch Bilder wie das Schweizerkreuz, das Matterhorn, Wilhelm Tell oder die Helvetia gelten als Schweizer Herkunftsangaben.

Schweizer Wappen ist für den Bund reserviert

Das Staatssekretariat für Wirtschaft beziffert den durch der Verkaufsstempel «Swiss made» gewonnenen Bonus bei einigen Produkten mit bis zu 20 Prozent des Verkaufspreises. Bei Luxusartikeln sollen Menschen sogar bis zu 50 Prozent mehr berappen, wenn sie in der Schweiz hergestellt wurden – gegenüber vergleichbaren Gütern anderer Herkunft.

Die Swissness-Regeln bestimmen auch, wer sich überhaupt mit dem Schweizer Kreuz schmücken dürfen. Private Unternehmen dürfen es verwenden, das Schweizer Wappen hingegen nicht: Dieses ist dem Bund und seinen Behörden als Hoheitszeichen vorbehalten.

Eine Ausnahme wurde für das Messerunternehmer Victorinox bewilligt. Dies darf das Schweizer Wappen mit behördlichem Segen auf ihre Taschenmesser prägen. Verwenden dürfen es ebenso der Schweizerische Alpen-Club, der Touring-Club der Schweiz und der Skiverband.

Dass man auch in der Schweiz mit den Swissness-Regeln aufpassen muss, ist einigen nicht bewusst. Seit 2019, als die Schonfrist nach der Gesetzesänderung auslief, interveniere man jedes Jahr in rund 20 Fällen wegen einer widerrechtlichen Verwendung des Schweizer Wappens im Inland, teilte das Institut für Geistiges Eigentum letztes Jahr mit. Rund zehn Fällen im Ausland würden ebenfalls gerügt.

Logo auf Biergläser musste verschwinden

So musste etwa auch das Zürcher Bahnhofsrestaurant Brasserie Federal ihr Logo ändern. Obwohl die Familie Candrian dort fast 100 Jahren das Restaurant betriebt, kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass die Brasserie nicht als Traditionsunternehmen gelte. Deshalb musste das Restaurant das Schweizer Kreuz in seinem Logo entfernen. Und auch auf den Biergläsern und der Menukarte musste das alte Logo verschwinden.

Der US-Wohnmobilvermieter Road Bear bekam eine Mahnung aus Bundesbern, weil er illegalerweise das Berner Wappen für sein Logo verwendete.

Und selbst bei Satire wurde das Gesetz bereits angewandt: Klimaaktivisten erhielten dicke Post, weil sie sich in einem nicht ernst gemeinten Video die Bundesverwaltung lustig machten – und darin auch kurz das Schweizer Wappen einblendeten. Auch damit verstiessen sie gegen das Wappenschutzgesetz.

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