Es ist Wahlkampf im Kanton St. Gallen. Am 3. März soll der Kantonsrat neu bestimmt werden. Die ersten Plakate stehen bereits zwei Monate vor dem Urnengang. Doch genau die sorgen jetzt für Aufsehen – und für die SVP zumindest teilweise für einen Mehraufwand.
Das Problem: Auf SVP-Wahlplakaten im Wahlkreis Wil ist das St. Galler Wappen zu sehen, wie Blick berichtete. Dessen Verwendung aber ist allein dem Kanton vorbehalten. Wird das Kantonswappen in Originalform auf einem Wahlplakat verwendet, ist das nicht erlaubt. Der SVP-Sektion drohte gar, alle betroffenen Plakate austauschen zu müssen. Ein Riesenaufwand.
Für SVP-Präsident ein «Witz»
Ganz so weit kommt es nun nicht. Dennoch muss die Partei handeln. Nach einem Rüffel des Kantons muss die SVP-Sektion nun sämtliche betroffenen Plakate überkleben. Bruno Dudli (51), Präsident der SVP Wahlkreis Wil, spricht gegenüber dem «St. Galler Tagblatt» von einem Witz: «Bei den vergangenen zwei Gesamterneuerungswahlen haben wir unsere Plakate genauso gestaltet.» Damals habe es keine Rückmeldung gegeben.
Der rechtliche Hintergrund: Das Logo des Kantons darf zwar durchaus verwendet werden – aber nur, wenn es eine andere Umrandung hat, also zum Beispiel eine Fahne oder eine rechteckige Umrandung. Doch in den betroffenen Plakaten wurde es als Wappen gezeigt. Das ist gemäss Bundesgesetz verboten.
Kanton hatte schon vor den letzten Wahlen darauf hingewiesen
Noch am Mittwoch habe der Kanton den Parteisekretariaten ein Informationsschreiben zur Verwendung des St. Galler Wappens geschickt, das Blick vorliegt. Ein ähnliches Schreiben ist bereits vor den vergangenen Wahlen im Februar 2020 verschickt worden. Darin wird auf das Bundesgesetz hingewiesen, wonach das Schweizerwappen und die Wappen der Kantone sowie der Gemeinden in Form eines Wappenschilds nur von dem Gemeinwesen gebraucht werden dürfen, zu dem sie gehören.
Allem Ärger zum Trotz versichert die Wiler Kreispartei, dass sie sich natürlich nach den gesetzlichen Vorgaben richten werde. «Wir werden die Wappen überkleben», wird Dudli zitiert. Dafür müssten voraussichtlich rund 1000 Franken für Materialkosten aufgewendet werden. Bei Plakatierungsaktionen für Wahlkämpfe würden die Kandidierenden die Arbeit selber übernehmen.
Werden die Auflagen innerhalb einer Frist von zum Beispiel zehn Tagen umgesetzt, sollten der SVP keine Konsequenzen drohen. Der Kanton sehe in solchen Fällen von weiteren Schritten wie zum Beispiel einer Klage ab. (dba)