Grundsätzlich ist der Gebrauch des Wappens mit dem Schweizerkreuz seit dem Inkrafttreten des revidierten Wappenschutzgesetzes 2017 nur der Eidgenossenschaft gestattet. Unternehmen und Vereine hatten jedoch die Möglichkeit, innert zwei Jahren eine Genehmigung für eine Weiterbenutzung zu beantragen – wenn sie das Wappen seit 30 Jahren nutzten.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag publizierten Urteil festhält, verpasste der Hockeyverband diese Frist. Die Nationalmannschaften der Schweiz müssen also auf das Wappen mit dem Kreuz verzichten, das Logo muss von den Spielershirts und weiteren Bekleidungsstücken entfernt werden.
Ausnahmebewilligung?
Die Schweizer Nationalmannschaften trugen das Schweizerwappen seit 2015 auf ihren Trikots. Der Bundesrat wäre zwar befugt, eine Ausnahmebewilligung zu erteilen. Dabei müssen aber strengen Voraussetzungen erfüllt werden können. Es bedarf einer ununterbrochenen 30-jährigen Benützung und eines schutzwürdigen Interesses an der Weiterbenutzung des Wappens.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ein Interesse an der Weiterbenutzung ist zudem gegeben, wenn ein Verzicht des Antragstellers mit «unverhältnismässigen Nachteilen» verbunden wäre. Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind oder nicht, hat das Bundesverwaltungsgericht offengelassen.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. «Wir werden das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte mit unserem Anwalt besprechen und klären», sagt SIHF-Präsident Stefan Schärer am Freitagmittag gegenüber Blick.
Der SIHF kommt der Zeitpunkt des Urteils etwas ungelegen, da es eine Motion zur Freigabe des Wappens für alle Schweizer Nationalmannschaften gibt, die vor die grosse Kammer kommt. Aus zeitlichen Gründen konnte diese jedoch in der Herbstsession noch nicht behandelt werden, dies soll nun in der Wintersession geschehen. Der Ständerat hat der Motion bereits im Sommer zugestimmt.