Seit der Einführung des überarbeiteten Wappenschutzgesetzes im Jahr 2017 ist die Verwendung des Schweizerkreuzes grundsätzlich der Eidgenossenschaft vorbehalten. Unternehmen und Vereine konnten jedoch innerhalb einer zweijährigen Frist eine Erlaubnis beantragen, um das Wappen weiterhin zu nutzen – vorausgesetzt, sie haben es bereits seit 30 Jahren verwendet.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil bekanntgab, versäumte der Hockeyverband, diese Frist einzuhalten. Mit unglücklichen Folgen: Die Hockey-Nationalmannschaft muss das Schweizerwappen von den Spielershirts und weiteren Bekleidungsstücken entfernen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Urteil stösst auf Unmut bei den Lesern
In der Kommentarspalte sorgte diese Entscheidung für rege Diskussionen. Leser Peter Wieser äussert seine Enttäuschung: «Das ist ja so traurig und unbegreiflich, was die verantwortlichen Leute in Bern entschieden haben. Sollte die Schweizer Hockey Nati lieber die russische Flagge auf der Brust tragen?»
User Klaus Pauli bewertet das Ganze als «stumpfsinniges Urteil». Seiner Meinung nach sollte auf jedem Nati-Spielershirt das Schweizer Wappen möglichst gross drauf sein. «Hier geht es um die Vertretung des Heimatlandes und nicht um einen Vorteil aus Urheberrechtsverletzungen!», kommentiert er.
Auch Leserin Eva Pfister äussert sich kopfschüttelnd: «Der Amtsschimmel hat schon lange nicht mehr so laut gewiehert, wie hier! Liebe Richter, habt ihr noch nie etwas später erledigt oder sogar vergessen? Nun geht es vielleicht noch vor Bundesgericht? Ich darf gar nicht dran denken, was das kostet.» Und auch Barbara Müller ist der Meinung: «Offensichtlich haben sie in Bern nun völlig den Verstand verloren.»
«Das Gericht hat nur nach der Rechtslage geurteilt»
Neben den vielen kritischen Stimmen gibt es auch einige Leserinnen und Leser, die den Entscheid der Behörden begreifen. Leser Ueli Tschannen ist einer davon: «Der Fehler liegt bekanntlich nicht bei den Behörden – die setzen nur das geltende Recht durch –, sondern beim Verband, der geschludert hat und jetzt versucht, die eigene Unfähigkeit mit politischem Druck zu kompensieren.»
User Peter Dörig findet das Urteil zwar schade, versteht aber die Beweggründe dahinter. «Das Gericht hat nur nach der Rechtslage geurteilt. Da haben die Bosse und Anwälte vom Eishockeyverband sehr fest und tief geschlafen. Die Herren scherten sich einen Deut um die Bestimmungen. Man kann nun das Wappen ja in eine Fahne umändern. Das sieht auch noch gut aus.» Und auch Kaspar Müller nimmt das Ganze auf die leichte Schulter. «Was für ein Theater von diesem Hockeyverband. Ein normales, modernes Schweizerkreuz geht auch», kommentiert er.