Wappen-Streit zwischen Sportfunktionären und Beamten
Geht der Eishockeyverband jetzt vors Bundesgericht?

Das Bundesverwaltungsgericht will das Verfahren im Streit um die Verwendung des Schweizer Wappens nicht aussetzen. Wie reagiert der Eishockeyverband?
Publiziert: 26.08.2024 um 16:11 Uhr
|
Aktualisiert: 26.08.2024 um 16:16 Uhr
1/5
Um dieses Wappen streiten Sportfunkionäre und Beamte: Lars Weibel (SIHF-Direktor Nationalteams), Bundesrätin Viola Amherd, Nationalrats-Präsident Eric Nussbaumer und SIHF-CEO Patrick Bloch anlässlich des Empfangs der Silberhelden letzte Woche im Bundeshaus.
Foto: keystone-sda.ch

Auf einen Blick

  • Bundesverwaltungsgericht lehnt Sistierungsantrag der SIHF ab
  • Institut für Geistiges Eigentum lehnte aussergerichtliche Einigung ab
  • SIHF kann innerhalb von 30 Tagen Einsprache einlegen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_504.JPG
Dino KesslerLeiter Eishockey-Ressort

Am letzten Dienstag haben die Parteien im Wappen-Streit ihre Plädoyers vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen vorgetragen. Die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF), vertreten durch den am letzten Freitag per Ende Februar 2025 entlassenen Geschäftsführer Patrick Bloch – verlangte dabei die Sistierung (Aussetzung) des Verfahrens bis am 10. Oktober. Diesem Antrag hat das Bundesverwaltungsgericht nicht stattgegeben. Bis am 10. Oktober wird der Nationalrat den Vorstoss von Matthias Aebsicher (SP) für eine Anpassung des Wappen-Schutzgesetzes in der Herbstsession behandelt haben. Der Ständerat hatte die Motion von Damian Müller (FDP) mit der gleichen Stossrichtung bereits in der Sommersession durchgewunken. 

Wurde das Gesuch fristgerecht eingereicht?

Die Gegenpartei der SIHF, das Institut für Geistiges Eigentum (IGE), lehnte anlässlich der Verhandlung in St. Gallen den Vorschlag der SIHF für eine aussergerichtliche Einigung ab. Die Grundlage des Verfahrens? Die SIHF will 2018 fristgerecht ein Gesuch für die Weiterverwendung des Wappens eingereicht haben, die IGE bestreitet das. Das neue Wappenschutzgesetz ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten, die Frist für Gesuche bezüglich Weiterverwendung ist Ende 2018 abgelaufen.

Vor Bundesgericht? Aber wer bei der SIHF betreut das Dossier?

Nach dem negativen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hat die SIHF nun die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen vor dem Bundesgericht Einsprache einzulegen. Tut sie das nicht, muss das Bundesverwaltungsgericht darüber urteilen, ob das 2018 eingereichte Gesuch der SIHF rechtsgültig war oder nicht. Nach der am letzten Freitag kommunizierten Entlassung des Geschäftsführers Patrick Bloch durch den umstrittenen Präsidenten Stefan Schärer ist allerdings unklar, wer bei der SIHF gegenwärtig für das Wappen-Dossier verantwortlich ist.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?