Auf einen Blick
- Bundesverwaltungsgericht lehnt Sistierungsantrag der SIHF ab
- Institut für Geistiges Eigentum lehnte aussergerichtliche Einigung ab
- SIHF kann innerhalb von 30 Tagen Einsprache einlegen
Am letzten Dienstag haben die Parteien im Wappen-Streit ihre Plädoyers vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen vorgetragen. Die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF), vertreten durch den am letzten Freitag per Ende Februar 2025 entlassenen Geschäftsführer Patrick Bloch – verlangte dabei die Sistierung (Aussetzung) des Verfahrens bis am 10. Oktober. Diesem Antrag hat das Bundesverwaltungsgericht nicht stattgegeben. Bis am 10. Oktober wird der Nationalrat den Vorstoss von Matthias Aebsicher (SP) für eine Anpassung des Wappen-Schutzgesetzes in der Herbstsession behandelt haben. Der Ständerat hatte die Motion von Damian Müller (FDP) mit der gleichen Stossrichtung bereits in der Sommersession durchgewunken.
Wurde das Gesuch fristgerecht eingereicht?
Die Gegenpartei der SIHF, das Institut für Geistiges Eigentum (IGE), lehnte anlässlich der Verhandlung in St. Gallen den Vorschlag der SIHF für eine aussergerichtliche Einigung ab. Die Grundlage des Verfahrens? Die SIHF will 2018 fristgerecht ein Gesuch für die Weiterverwendung des Wappens eingereicht haben, die IGE bestreitet das. Das neue Wappenschutzgesetz ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten, die Frist für Gesuche bezüglich Weiterverwendung ist Ende 2018 abgelaufen.
Wappen-Schildbürgerei
Vor Bundesgericht? Aber wer bei der SIHF betreut das Dossier?
Nach dem negativen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hat die SIHF nun die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen vor dem Bundesgericht Einsprache einzulegen. Tut sie das nicht, muss das Bundesverwaltungsgericht darüber urteilen, ob das 2018 eingereichte Gesuch der SIHF rechtsgültig war oder nicht. Nach der am letzten Freitag kommunizierten Entlassung des Geschäftsführers Patrick Bloch durch den umstrittenen Präsidenten Stefan Schärer ist allerdings unklar, wer bei der SIHF gegenwärtig für das Wappen-Dossier verantwortlich ist.