Der an einen Schildbürgerstreich erinnernde Streit zwischen dem Schweizerischen Eishockey-Verband (SIHF) und dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE) geht in die nächste Runde. Vor dem Bundesverwaltungsgericht unter dem Vorsitz von David Aschmann konnte in diesem Fall (Aktenzeichen: B-669/2024) am Dienstag in St. Gallen keine Einigung erzielt und kein Urteil gefunden werden. Es dreht sich um die Verwendung des Schweizer Wappens, das seit 2017 durch ein spezielles Wappenschutzgesetz vor Missbrauch bewahrt werden soll.
Wer hat den Streit ausgelöst?
Waren es die Funktionäre des SIHF, indem sie ein Gesuch zu spät einreichten? Oder haben die Beamten des Instituts für Geistiges Eigentum ihre Pflicht verletzt, weil sie ein eingereichtes Gesuch ignoriert hatten?
Nach einem rund einstündigen Plädoyer stellt die Beschwerdeführerin (SIHF), vertreten durch Rechtsanwalt Andras Gurovits, den Antrag, das Verfahren bis am 10. Oktober zu sistieren. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Nationalrat den Vorstoss von Matthias Aebischer (SP) in der Herbstsession behandelt haben. Kommt der Vorstoss durch, geht der Auftrag für eine Gesetzesanpassung bezüglich Wappenschutzgesetz an den Bundesrat. Der Ständerat hat diesem Vorhaben bereits in der Sommersession zugestimmt. Das angepasste Gesetz dürfte frühestens 2027 in Kraft treten.
Drei Jahre Funkstille
Man habe am 1. Juni 2018, also rechtzeitig vor Ablauf der Frist am 31. Dezember 2018, einen Antrag auf Weiterverwendung des Schweizer Wappens gestellt, aber dann drei Jahre lang nichts von der Gegenseite (IGE) gehört, auch keinen Widerspruch, stellte die SIHF in ihrem Plädoyer fest. Dabei wurden offenbar bereits vor dem Schriftverkehr Gespräche mit Bundesrat Guy Parmelin geführt, der in diesem Verfahren auch als Zeuge genannt wird.
Die IGE stellt sich auf den Punkt, dass der erwähnte Schriftverkehr vom 1. Juni, der am 5. Juni 2018 beim damaligen VBS-Vorsteher Parmelin eingegangen war, kein offizielles Gesuch für die Weiterverwendung des Wappens darstellte.
Keine Einigung in der Pause
Während einer halbstündigen Verfahrenspause versuchten die Parteien ausserdem, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Ein gemeinsamer Nenner konnte dabei aber nicht gefunden werden.
Das Gericht muss nun in erster Instanz entscheiden, ob es dem Gesuch für eine Aussetzung des Verfahrens bis am 10. Oktober stattgeben wird. Tut es das nicht, geht die juristische Posse um die Verwendung des Schweizer Wappens in die nächste Runde.
Patrick Bloch, der CEO des Schweizerischen Eishockey-Verbandes, sagt nach der Verhandlung: «Wir haben die Hand ausgestreckt und eine Lösung angeboten, bei der niemand das Gesicht verloren hätte und alle erhobenen Hauptes nach Hause gegangen wären. Leider hat das Institut für Geistiges Eigentum diesen Vorschlag abgelehnt.»