Das Bundesverwaltungsgericht muss sich mit dem Schweizerwappen auf dem Trikot der Eishockey-Nationalmannschaft befassen. Für die Verwendung des Wappens musste die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) laut Wappenschutzgesetz einen Antrag stellen. Das sei zu spät geschehen.
Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) tritt in diesem Spiel als Gegnerin der SIHF auf. Es vertritt die Ansicht, dass der Verband sein Gesuch für das Verwenden des Schweizerwappens auf den Trikots der Eishockey-Nati zu spät eingereicht habe.
Grundsätzlich ist der Gebrauch des Wappens seit dem Inkrafttreten des revidierten Wappenschutzgesetzes 2017 nur der Eidgenossenschaft gestattet. Unternehmen und Vereine hatten jedoch die Möglichkeit, innert zwei Jahren eine Genehmigung für eine Weiterbenützung zu beantragen – wenn sie das Wappen seit 30 Jahren nutzten.
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War der Verband pünktlich?
Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird am 20. August in einer öffentlichen Verhandlung darüber debattiert, ob der Verband das Gesuch fristgerecht vor Ende 2018 eingereicht hat.
Wie aus dem am Mittwoch publizierten Sachverhalt hervorgeht, stellte die Federation im Juni 2018 einen Antrag, das Wappen bis im Mai 2019 verwenden zu dürfen. Sie blieb im Austausch mit den Behörden, bis sie im Oktober 2021 ein neues Gesuch stellte.
Das IGE trat darauf nicht ein, weil es der Ansicht war, dass die Frist längst verstrichen sei. Der Verband stellt sich hingegen auf den Standpunkt, die Frist sei unter Berücksichtigung aller Umstände rechtzeitig eingereicht worden. Er habe ein schutzwürdiges Interesse auf die Weiterbenützung des Wappens.