Umstrittene Pensionskassen-Reform kommt im Herbst vors Volk
Für Arbeitgeber gilt: Verlieren verboten!

Nach dem Ja zur 13. AHV-Rente kommt es am 22. September zur nächsten Renten-Schlacht. Dann entscheidet das Stimmvolk über die Reform der beruflichen Vorsorge. Der Arbeitgeberverband will eine weitere Niederlage verhindern. Eine Umfrage gibt ihm Rückenwind.
Publiziert: 16.05.2024 um 00:11 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2024 um 11:25 Uhr
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Am 22. September kommt die Pensionskassen-Reform vors Volk. Der Gewerkschaftsbund unter SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard hat erfolgreich das Referendum gegen die Vorlage ergriffen.
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Jetzt ist es fix: Die umstrittene Pensionskassen-Reform kommt am 22. September vors Volk. Nach dem Abstimmungskampf um die 13. AHV-Rente kommt es bereits zur nächsten Renten-Schlacht.

Den Kampf um die «Dreizehnte» konnten die Gewerkschaften mit einem historischen Sieg für sich entscheiden. Bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände hatten das Nachsehen. Eine weitere Niederlage wollen sie nun bei der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) unbedingt verhindern.

Hoffen lässt sie eine bisher unveröffentlichte GFS-Umfrage im Auftrag des Arbeitgeberverbands, die Blick vorliegt. Die noch im vergangenen Jahr bei 1032 Stimmberechtigten durchgeführte Online-Befragung zeigt ein deutliches Bild: 61 Prozent der Stimmberechtigten sprechen sich für die BVG-Reform aus. Nur 25 Prozent sind dagegen und jeder Siebte ist unentschlossen.

Grüne Basis sagt Ja

Am stärksten fällt die Zustimmung mit 85 Prozent bei den FDP-Anhängern aus, gefolgt von der Mitte mit 84 Prozent und der GLP mit 70 Prozent. Auch zwei Drittel der SVP-Basis befürworten die Vorlage. Mit 62 Prozent Ja sprechen sich überraschend auch die grünen Sympathisantinnen für die Reform aus. Einzig bei der SP liegt das Nein-Lager mit 49 zu 38 Prozent vorne.

Das sind die Eckwerte der Pensionskassen-Reform

Es war ein hochfliegendes Reformprojekt des damaligen SP-Sozialministers Alain Berset (52): die Altersvorsorge 2020, mit der er AHV und Berufliche Vorsorge (BVG) gleichzeitig reformieren wollte. Doch in der Abstimmung 2017 folgte der Absturz. Mit 52,7 Prozent Nein schickte das Stimmvolk die Rentenreform bachab.

Daraufhin packten Bundesrat und Parlament die beiden Säulen getrennt an. Einen knappen Abstimmungserfolg verbuchte Berset zusammen mit der bürgerlichen Parlamentsmehrheit letztens bei der AHV-Reform, mit der eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 erfolgte.

Nun ist die Pensionskassen-Reform an der Reihe, die eine bürgerliche Mehrheit im Parlament gegen den Widerstand der Linken durchgebracht hat. Linke und Gewerkschaften haben erfolgreich das Referendum ergriffen, sodass das Stimmvolk nun am 22. September 2024 über die Reform entscheiden wird.

Das sind die wichtigsten Eckwerte:

Tieferer Umwandlungssatz

Der Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium soll von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent sinken. Das bedeutet: Auf 100'000 Franken angespartes Alterskapital gibt es nur noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr. Das führt zu einer Rentenlücke von rund 12 Prozent.

Rentenzuschlag für Übergangsgeneration

Es ist das eigentliche Herzstück der Vorlage. Die drohende Rentenlücke soll über einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden. Allerdings nur für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen. Zudem wird er nach Alter und Einkommen abgestuft. Für die ersten fünf Jahrgänge gibt es maximal 200 Franken monatlich, dann sinkt er ab. Wer weniger als 220'500 Franken in der Pensionskasse hat – etwa ein Viertel der Versicherten – bekommt den vollen Zuschlag. Ein weiteres Viertel mit bis 441'000 Franken Altersguthaben erhält einen Teilzuschlag. Wer mehr Geld im Rentenkässeli hat, geht leer aus. Gut die Hälfte der Versicherten bekommt also nichts. Finanziert wird der Rentenzuschlag über Lohnabzüge – allerdings begrenzt bis 176'400 Franken.

Flexibler Koordinationsabzug

Vom sogenannten Koordinationsabzug hängt ab, wie hoch der versicherte Lohn ausfällt. Einkommen minus Koordinationsabzug ergibt die versicherte Lohnsumme. Galt bisher ein fixer Abzug von 25'725 Franken, soll dieser neu 20 Prozent des Einkommens betragen. Das BVG-Obligatorium gilt bis 88'200 Franken Einkommen. Der Abzug würde in diesem Fall also 17'640 Franken ausmachen. Unter dem Strich bleibt somit ein versicherter Lohn von 70'560 Franken. Auf Letzterem müssten also die Lohnbeiträge bezahlt werden.

Angepasste Altersgutschriften

Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden mit der Reform geglättet: Bis im Alter von 44 Jahren beträgt die Altersgutschrift künftig 9 Prozent (bisher 7 beziehungsweise 10 Prozent) auf dem BVG-pflichtigen Lohn. Ab 45 Jahren sind es 14 Prozent (bisher 15 beziehungsweise 18 Prozent). Damit werden die Altersgutschriften gerade bei den älteren Arbeitskräften gesenkt. Das soll ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Beiträge sollen wie heute ab 25 Jahren gezahlt werden.

Tiefere Eintrittsschwelle

Um in einer Pensionskasse versichert zu sein, muss man heute bei einem Arbeitgeber mindestens 22'050 Franken jährlich verdienen. Nach einem langen Hin und Her hat sich das Parlament darauf geeinigt, dass die Eintrittsschwelle auf 19'845 Franken sinken soll. Damit würden 70'000 Personen neu in einer Pensionskasse versichert, 30'000 Personen stärker als bisher. Insgesamt betrifft die Senkung 100'000 Arbeitnehmende.

Es war ein hochfliegendes Reformprojekt des damaligen SP-Sozialministers Alain Berset (52): die Altersvorsorge 2020, mit der er AHV und Berufliche Vorsorge (BVG) gleichzeitig reformieren wollte. Doch in der Abstimmung 2017 folgte der Absturz. Mit 52,7 Prozent Nein schickte das Stimmvolk die Rentenreform bachab.

Daraufhin packten Bundesrat und Parlament die beiden Säulen getrennt an. Einen knappen Abstimmungserfolg verbuchte Berset zusammen mit der bürgerlichen Parlamentsmehrheit letztens bei der AHV-Reform, mit der eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 erfolgte.

Nun ist die Pensionskassen-Reform an der Reihe, die eine bürgerliche Mehrheit im Parlament gegen den Widerstand der Linken durchgebracht hat. Linke und Gewerkschaften haben erfolgreich das Referendum ergriffen, sodass das Stimmvolk nun am 22. September 2024 über die Reform entscheiden wird.

Das sind die wichtigsten Eckwerte:

Tieferer Umwandlungssatz

Der Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium soll von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent sinken. Das bedeutet: Auf 100'000 Franken angespartes Alterskapital gibt es nur noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr. Das führt zu einer Rentenlücke von rund 12 Prozent.

Rentenzuschlag für Übergangsgeneration

Es ist das eigentliche Herzstück der Vorlage. Die drohende Rentenlücke soll über einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden. Allerdings nur für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen. Zudem wird er nach Alter und Einkommen abgestuft. Für die ersten fünf Jahrgänge gibt es maximal 200 Franken monatlich, dann sinkt er ab. Wer weniger als 220'500 Franken in der Pensionskasse hat – etwa ein Viertel der Versicherten – bekommt den vollen Zuschlag. Ein weiteres Viertel mit bis 441'000 Franken Altersguthaben erhält einen Teilzuschlag. Wer mehr Geld im Rentenkässeli hat, geht leer aus. Gut die Hälfte der Versicherten bekommt also nichts. Finanziert wird der Rentenzuschlag über Lohnabzüge – allerdings begrenzt bis 176'400 Franken.

Flexibler Koordinationsabzug

Vom sogenannten Koordinationsabzug hängt ab, wie hoch der versicherte Lohn ausfällt. Einkommen minus Koordinationsabzug ergibt die versicherte Lohnsumme. Galt bisher ein fixer Abzug von 25'725 Franken, soll dieser neu 20 Prozent des Einkommens betragen. Das BVG-Obligatorium gilt bis 88'200 Franken Einkommen. Der Abzug würde in diesem Fall also 17'640 Franken ausmachen. Unter dem Strich bleibt somit ein versicherter Lohn von 70'560 Franken. Auf Letzterem müssten also die Lohnbeiträge bezahlt werden.

Angepasste Altersgutschriften

Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden mit der Reform geglättet: Bis im Alter von 44 Jahren beträgt die Altersgutschrift künftig 9 Prozent (bisher 7 beziehungsweise 10 Prozent) auf dem BVG-pflichtigen Lohn. Ab 45 Jahren sind es 14 Prozent (bisher 15 beziehungsweise 18 Prozent). Damit werden die Altersgutschriften gerade bei den älteren Arbeitskräften gesenkt. Das soll ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Beiträge sollen wie heute ab 25 Jahren gezahlt werden.

Tiefere Eintrittsschwelle

Um in einer Pensionskasse versichert zu sein, muss man heute bei einem Arbeitgeber mindestens 22'050 Franken jährlich verdienen. Nach einem langen Hin und Her hat sich das Parlament darauf geeinigt, dass die Eintrittsschwelle auf 19'845 Franken sinken soll. Damit würden 70'000 Personen neu in einer Pensionskasse versichert, 30'000 Personen stärker als bisher. Insgesamt betrifft die Senkung 100'000 Arbeitnehmende.

Interessant ist das Ergebnis bei den Altersgruppen. Bei den Seniorinnen und Senioren, die von der Reform nicht mehr betroffen sind, ist die Zustimmung mit 71 Prozent am höchsten. Bei den Jüngeren sind es gegen 60 Prozent. Zudem zeichnet sich ein kleiner Röstigraben ab: In der Deutschschweiz liegt die Zustimmung bei über 60 Prozent, in der Romandie knapp bei der Hälfte.

Arbeitgeber: «Reform ist überfällig»

«Die Reform ist ein guter und ausgewogener Kompromiss», sagt Sozialpolitik-Leiterin Barbara Zimmermann-Gerster (47) vom Arbeitgeberverband, welcher die Ja-Kampagne zusammen mit der Mitte anführt. Alle Generationen würden davon profitieren, insbesondere aber Teilzeitarbeitende und Mehrfachbeschäftigte, denn ihre Rentenlücken würden gestopft. «Das betrifft vor allem Frauen», so Zimmermann.

Das heutige Gesetz sei aus der Zeit des Mannes als Alleinverdiener und eine Reform darum überfällig. Mit der Vorlage werde das BVG modernisiert, sagt sie. «Mit der Reform reduzieren wir den Geschlechter-Graben bei den Renten und lösen damit unser Versprechen für bessere Frauenrenten ein.»

Auch wenn die Lohnbeiträge steigen, würden auch untere Einkommen profitieren. «Es wird niemandem etwas weggenommen, weil man für sich selber spart», betont sie. Zudem würden auch noch die Arbeitgeberbeiträge hinzukommen.

Weiter werde der Fehlanreiz zur Beschäftigung von älteren Arbeitnehmenden stark reduziert, indem die älteren Mitarbeitenden nicht mehr so hohe Lohnabzüge hätten. «Unter dem Strich gibt es deutlich mehr Gewinner als Verlierer», so Zimmermann.

Gewerkschaften gegen «BVG-Bschiss»

Den Sieg im Trockenen haben die Befürworter aber noch nicht. Denn die GFS-Umfrage zeigt auch, dass die Meinungen bei weitem noch nicht gemacht sind, hat doch erst gut ein Drittel eine fixe Stimmabsicht. In diese Richtung deutet auch eine Sotomo-Umfrage, wonach 56 Prozent der Befragten die BVG-Reform ablehnen.

«Die Leute haben genug, dass man jedes Jahr weniger bekommt»
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Pierre-Yves Maillard:«Die Leute haben genug davon, dass man jedes Jahr weniger bekommt»

Der Gewerkschaftsbund, der erfolgreich das Referendum ergriffen hat und das Nein-Lager anführt, lässt sich denn auch nicht entmutigen. Die Senkung des Umwandlungssatzes bei gleichzeitiger Anhebung der Lohnbeiträge werde das Stimmvolk nicht hinnehmen, ist Kampagnenleiter Urban Hodel (38) überzeugt. «Mit dieser Vorlage sollen die Leute mehr bezahlen für weniger Rente, diese Rechnung geht nicht auf», moniert er. «Wir werden alles geben, um diesen BVG-Bschiss zu verhindern.»

Ein harter Abstimmungskampf ist damit programmiert. Mit offenem Ausgang.

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