2022 war für die Pensionskassen ein Schreckensjahr: Ihr Vermögen sank um über 9 Prozent. Doch nach dem Taucher folgt nun die Erholung. Im Schnitt machten die Vorsorgeeinrichtungen im vergangenen Jahr um 5,2 Prozent vorwärts, berichtete die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge an ihrer Medienkonferenz vom Dienstag.
Der Deckungsgrad stieg von durchschnittlich 107 auf 110,3 Prozent – im Rekordjahr 2021 betrug dieser noch 118,5 Prozent. Dies gilt für die Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung. Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie lag der Deckungsgrad bei 84,2 Prozent.
Zwar weist noch jede 14. Einrichtung ohne Staatsgarantie eine Unterdeckung aus, doch viel weniger als im Jahr zuvor, als noch jede sechste Kasse zu wenig Geld auf der hohen Kante hatte. Grund für die Verbesserung ist ein gutes Anlagejahr. Die durchschnittliche Netto-Vermögensperformance betrug 5,2 Prozent. Sowohl Obligationen- als auch Aktienmärkte lieferten im Jahr 2023 ein positives Ergebnis und konnten die Verluste des Vorjahres zumindest teilweise kompensieren.
Für die Versicherten ist die verbesserte Lage mit positiven Nachrichten verbunden: Es fliesst mehr Geld aufs Konto! Die durchschnittliche Verzinsung stieg von 1,9 auf 2,3 Prozent. Der gesetzliche BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2023 liegt bei 1 Prozent – und steigt für dieses Jahr um einen Viertelpunkt. Die schlechte Nachricht: Der Zins wird fast vollständig von der Teuerung aufgefressen, lag diese letztes Jahr doch bei 2,1 Prozent.
Umverteilung weitgehend gestoppt
Was die Aktiven freuen darf: Die Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenberechtigten – also von Jung zu Alt – ist grossmehrheitlich gestoppt. Seit 2014 wurden insgesamt rund 45 Milliarden Franken umverteilt, da die ältere Generation teils von deutlichen höheren Umwandlungssätzen profitiert hat. Mittlerweile ist die Quersubventionierung weitgehend gestoppt, da die bestehenden Rentenverpflichtungen nachfinanziert wurden und die Umwandlungssätze für die neue Rentnergeneration vielerorts tiefer angesetzt sind.
Mittlerweile sieht es so aus, dass die Umverteilung von Alt zu Jung erfolgt. Die Kommission schätzt die Umverteilung zulasten der Rentenbezüger auf 300 Millionen Franken im letzten Jahr.
«Bei Vorsorgeeinrichtungen, die nur im obligatorischen Bereich tätig sind und deshalb den gesetzlichen Umwandlungssatz strikt anwenden müssen, bleibt das Problem der Umverteilung jedoch ungelöst», sagt Kommissionspräsidentin Vera Kupper Staub. «Es kann von Jahr zu Jahr zu Umverteilungen kommen.»
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz liegt im BVG-Obligatorium bei 6,8 Prozent. Voraussichtlich im September entscheidet das Stimmvolk mit der neuen BVG-Revision über eine Senkung auf noch 6 Prozent.
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«Bereits von einer Rückkehr zu wieder stabilen Verhältnissen zu sprechen, wäre allerdings verfrüht», warnte Kupper Staub. Insbesondere die geopolitischen Spannungen würden tendenziell weiter zunehmen.
Die verbesserte finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen entbinde diese nicht davon, ihre Reserven weiter zu konsolidieren, macht die Kommission weiter deutlich. Sie verweist dabei auch auf die gesunkenen Marktzinsen, «womit der Finanzbedarf für die langfristigen Rentenverpflichtungen wieder gestiegen ist».
Gewerkschaftsbund fordert Verbesserungen für Versicherte
Der Gewerkschaftsbund sieht mit den neuen Zahlen die «hervorragende finanzielle Lage der Pensionskassen» bestätigt, wie er in einer Mitteilung schreibt. Obwohl die Pensionskassen in den Reserven schwimmen würden, komme das Geld nicht bei den Versicherten an, moniert der SGB. «Die Quittung dafür bezahlen die Versicherten: Ihre Lohnbeiträge sind 14 Prozent höher, die durchschnittliche Rente liegt dennoch monatlich 300 Franken tiefer als vor 15 Jahren.»
Es brauche nun Gegenmassnahmen zugunsten der Rentner, so der Gewerkschaftsbund, «denn sonst droht flächendeckend eine verlorene Generation der tiefen Zinsen». Und mit Blick auf die anstehende Abstimmung über die BVG-Reform macht er klar: «Eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes ist unnötig und falsch.»