Das Schweizer Stimmvolk wird am 22. September über die Reform der beruflichen Vorsorge abstimmen. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Ein Bündnis aus Gegnern der vom Parlament beschlossenen Pensionskassenreform hatte im Juni 2023 das Referendum eingereicht.
Widerstand gegen die BVG-Reform kommt unter anderem vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), der SP und den Grünen.
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wollen die eidgenössischen Räte die berufliche Vorsorge fit für die Zukunft machen. Die Pensionskassen mussten wegen der Überalterung der Gesellschaft zuletzt mehr Geld für die Finanzierung der laufenden Renten aufwenden, als zuvor von Arbeitgebern und Angestellten angespart worden war.
Der Umwandlungssatz für die Berechnung der Renten soll von 6,8 auf 6,0 Prozent sinken. Dies wird nach den Plänen des Parlaments einem Teil einer Übergangsgeneration mit einem Zuschlag auf die Rente ausgeglichen.
Autobahnausbau wird später diskutiert
Neben der BVG-Reform wird das Volk am 22. September auch über die Initiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» befinden. Sie war im September 2020 von Pro Natura, Bird Life Schweiz, dem Schweizer Heimatschutz und weiteren Organisatoren lanciert worden.
Die Biodiversitätsinitiative will nach Angaben der Befürworter den Schutz der Natur, der Landschaft und des baukulturellen Erbes der Schweiz als gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen stärken. Sie will erreichen, dass die erforderlichen Flächen und Mittel für die Sicherung der gefährdeten Biodiversität zur Verfügung stehen.
Drei weitere Referenden kommen am 22. September derweil nicht zur Abstimmung: das Referendum gegen die sogenannte Monismus-Vorlage, die eine einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Versorgung (Efas) vorsieht, der vom Parlament verabschiedete Ausbau der Autobahnen sowie ein Doppel-Referendum gegen die in der Herbstsession 2023 beschlossenen Anpassungen im Mietrecht.