Jetzt ist es fix: Der Mindestzins auf die Altersguthaben in den Pensionskassen steigt nächstes Jahr von 1 auf 1,25 Prozent. Die Gelder in der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen den Versicherten künftig also etwas mehr abwerfen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.
Die Landesregierung folgt damit der Empfehlung der eidgenössischen BVG-Kommission unter Präsidentin Christine Egerszegi (75). In der Kommission diskutieren Arbeitgeber, Versicherer und Gewerkschaften jeweils, wie hoch künftig unsere Guthaben in der zweiten Säule verzinst werden sollen. Und die Meinungen gingen diesmal weit auseinander: Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,5 bis 2 Prozent. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt.
«In der Schlussabstimmung hat sich eine deutliche Mehrheit für 1,25 Prozent ausgesprochen», hielt die Kommission fest. Und erklärte, dass sie damit insbesondere dem deutlichen Anstieg der Zinsen infolge der gestiegenen Inflation Rechnung trage. Auch der Bundesrat kommt nun zum Schluss, dass eine leichte Anhebung der Mindestverzinsung gerechtfertigt sei.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner ist der Zinssatz von immenser Bedeutung. Im Verlauf eines Erwerbslebens entscheidet dieser zusammen mit dem Umwandlungssatz langfristig über die Frage, wie hoch die monatliche Rente aus der Pensionskasse dereinst sein wird: Wer mehr gespart hat, erhält mehr.
Gewerkschaften wollten 2 Prozent
Den Gewerkschaften sind 1,25 Prozent daher zu wenig. Sie waren mit dem Kommissionsvorschlag alles andere als zufrieden und forderten den Bundesrat auf, den Mindestsatz per 2024 auf 2 Prozent zu erhöhen. Vergebens.
«Mit tiefen 1,25 Prozent liegt der Mindestzins bedeutend unter der aktuellen Teuerung», sagt Gabriela Medici (38) vom Gewerkschaftsbund. «Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an.» Dabei hätten die Versicherten bereits während der Negativzinsphase einen hohen Preis bezahlt. «Am Schluss stehen noch tiefere Renten», moniert Medici.
Seit 2017 beträgt der Mindestzinssatz für das obligatorische Guthaben in der zweiten Säule 1 Prozent. Bis 2002 waren es noch 4 Prozent. Im letzten Jahrzehnt betrug die durchschnittliche Verzinsung der gesamten Guthaben 2,34 Prozent. Rechnet man die Teuerung mit ein, wird klar: In den letzten drei Jahren haben die Guthaben real an Wert verloren.
Kommt hinzu: «Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist aufgrund der gestiegenen Zinsen gut und auch die Renditen fallen positiv aus», so Medici. Der Mindestzins hinke den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. «Nach 15 Jahren sinkenden Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten müsste nun Schluss damit sein.»