Neuer Vorschlag beim Renten-Ausgleich
Kommt der 12-Milliarden-Kompromiss?

Die Ständeräte arbeiten an einem neuen Vorschlag beim Renten-Ausgleich, um die Pensionkassen-Reform zu retten. An den Details wird noch gefeilt. Doch das Modell dürfte gegen 12 Milliarden Franken kosten, so ein Insider.
Publiziert: 13.06.2022 um 18:35 Uhr
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Bei der Pensionskassen-Reform gibt es einen heissen Tanz um die Renten.
Foto: Keystone
Ruedi Studer

Wie hoch sind künftig unsere Renten in der zweiten Säule? Darüber entscheidet am Mittwoch der Ständerat bei der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Herzstück der Vorlage ist die Senkung des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium von heute 6,8 auf 6,0 Prozent. Das bedeutet: Auf 100'000 Franken angespartes Alterskapital gibt es nur noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr.

Ausgleich gesucht

Der Knackpunkt: Wie lässt sich die damit drohende Rentenlücke füllen? Um das richtige Modell wird noch gestritten. Der Nationalrat will einen abgestuften Rentenzuschlag von maximal 200 Franken monatlich für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen. Nur gut 35 bis 40 Prozent der Neurentner würden einen Zustupf erhalten. Finanziert werden soll der Zuschlag hauptsächlich aus den Pensionskassen-Reserven. Kostenpunkt: 9,1 Milliarden Franken.

Dem gegenüber steht ein Vorschlag der ständerätlichen Sozialkommission: 20 Jahrgänge sollen einen abgestuften Zuschlag von bis zu 200 Franken monatlich erhalten. 88 Prozent der Versicherten dieser Übergangsgeneration würden davon profitieren. Allerdings schlägt das Modell mit 25,2 Milliarden Franken zu Buche. Deshalb hat es in der jetzigen Form keine Chance in der kleinen Kammer.

Neuer Vorschlag?

Der Vorschlag der Ständeratskommission ist zur teuer, die Nationalratslösung in einer Volksabstimmung akut absturzgefährdet. Dieser Ausgangslage sind sich die Ständerätinnen und Ständeräte bewusst. In den letzten Tagen liefen deshalb die Drähte heiss, um doch noch eine neue Kompromisslösung zu finden.

Blick weiss: Ein Lösungsansatz ist in Griffweite, mehrere Varianten stehen zur Debatte, an den Details wird noch gefeilt. Im Grundsatz basiert der Vorschlag auf einem Kapitaldeckungsverfahren. Die Idee: Wer weniger als ein Mehrfaches des BVG-versicherten Maximallohns von aktuell 86'040 Franken als Altersguthaben angespart hat, soll einen Zustupf auf das Altersguthaben erhalten.

Obergrenze offen

Wie hoch diese Obergrenze angesetzt wird, ist noch offen. Nimmt man das Zweifache, läge der Wert bei rund 172'000 Franken. Bei Altersguthaben über der Obergrenze käme das Anrechnungsverfahren zum Zug: Einen Ausgleich würde hier also nur erhalten, wer effektiv weniger bekommen würde als heute mit den BVG-Mindestvorgaben.

Der Zustupf auf das Altersguthaben würde einmalig ausbezahlt. In den Genuss kämen 15 Jahrgänge, allerdings würde der Zustupf jeweils nach 5 Jahrgängen reduziert.

Gegen 12 Milliarden Franken

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Das Modell würde jedenfalls etwas teurer als jenes des Nationalrats. Um die 2,5 bis 3 Milliarden Franken, so ein Insider. Damit könnte die neue Lösung gegen 12 Milliarden Franken kosten.

Ob ein entsprechender Einzelantrag tatsächlich eingereicht wird, steht noch nicht fest. So hört man auch, dass der Antrag nur kommt, wenn er im Ständerat auch mehrheitsfähig ist. Spätestens bis Dienstagabend soll es diesbezüglich Klarheit geben.

Allerdings geht es auch um taktische Überlegungen: Die Ständeräte müssen eine Differenz zum Nationalrat schaffen, damit der Renten-Ausgleich noch weiter debattiert und umgearbeitet werden kann. Diesen Spielraum möchten so manche Standesvertreter noch erhalten.


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