Neues Jahr, neue Regeln: Auch 2024 ändert sich wieder einiges auf unseren Strassen. Manche der Neuerungen wie die neuen verpflichtenden Assistenzsysteme müssen vor allem von den Autoherstellern beachtet werden. Andere Neuregelungen wie das Ende des Führerausweises aus Papier können jeden von uns betreffen. Blick sagt dir, ab wann welche neue Regel im kommenden Jahr gilt.
Auto: Automobilsteuer auf E-Autos
Die Schweizer Importeure regten sich auf, weil Modellplanung und Preisgestaltung für 2024 längst abgeschlossen waren. Dennoch entschied der Bundesrat im November: Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch für Elektrofahrzeuge vier Prozent Automobilimportsteuer vom Kaufpreis gezahlt werden. Bisher waren die Stromer aus klimapolitischen Gründen davon befreit. Betroffen sind auch Neuwagenkäufer: Denn sie dürften die Steuer über höhere Kaufpreise von E-Autos finanzieren.
Auto: Neue Effizienzeinteilung
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat die Berechnung der Energieeffizienz-Kategorien für Personenwagen überarbeitet. Ab dem 1. Januar 2024 können damit einzelne PW-Modelle in einer anderen Kategorie von A bis G eingestuft sein als bisher. Stört dich nicht, weil du kein neues Auto kaufen willst? Es könnte aber sein, dass du künftig wegen der Neueinstufung deines Autos mehr Motorfahrzeugsteuer zahlen musst. In den Kantonen Bern, Freiburg, Glarus, Obwalden, St. Gallen und Thurgau fliesst die Kategorie der Energieeffizienz in die Steuerbemessung ein.
Deutsche Bussen müssen gezahlt werden
Ein neues Polizeiabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz machts möglich: Wer in Deutschland eine Busse kassiert hat, kann neu von Schweizer Behörden zur Zahlung aufgefordert werden. Dazu muss die zuständige deutsche Behörde eine Anfrage in der Schweiz stellen. Das gilt anders herum bei Deutschen, die eine Busse in der Schweiz entrichten müssen.
Neu beim Führerausweis
Wer bisher im höheren Alter den Führerausweis neu erwerben wollte, musste ab 65 Jahren vorher zur verkehrsmedizinischen Untersuchung, um seine Fahrtauglichkeit zu beweisen. Ab 1. März 2024 ist das erst ab 75 Jahren notwendig. Damit gilt hier die gleiche Altersgrenze für die Untersuchung bei denjenigen, die bereits einen Führerausweis besitzen.
Ebenfalls ab 1. März 2024 muss man keinen neuen Sehtest machen, wenn man bereits einen Führerausweis besitzt, aber eine neue Ausweiskategorie erwerben will.
Auto und Töff: Längere Praxisprüfungen
Fahrprüfungen für die Kategorien A (Töffs über 48 PS (35 kW)) und B (Motorfahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) müssen ab 1. März 2024 eine Fahrt über öffentliche Strassen für mindestens 45 Minuten beinhalten. Bisher galten nur 30 Minuten.
Velo: Tachopflicht für schnelle E-Bikes
Ab 1. April 2024 müssen E-Bikes, die mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h schnell fahren, über einen Tachometer verfügen. Grund: Die Zunahme von Tempolimiten in Innenstädten von 20 oder 30 km/h. Diese müssen von E-Bikes natürlich auch eingehalten werden. Du fährst schon solch ein E-Bike? Dann musst du es bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachrüsten.
Auto: Pflicht-Assistenzsysteme
Nein, die Schweiz ist nicht Teil der Europäischen Union (EU). Dennoch müssen unsere Autos den EU-Regeln entsprechen. Deshalb müssen ab dem 1. April 2024 (in der EU erst ab 7. Juli 2024) alle Neuwagen – egal, wann das Modell lanciert wurde – aus Sicherheitsgründen mit obligatorischen Assistenzsystemen ausgerüstet sein. Jedes neue Auto muss über den Tempoassistenten ISA, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, Notfall-Spurhalteassistent, Notbremslicht und einen Rückfahrassistent und eine Blackbox verfügen.
Letztere zeichnet Fahrdaten wie Tempo, Gaspedalstellung, Aktivität von Anti-Blockiersystem (ABS) und elektronischer Stabilitätskontrolle (ESP) und den Lenkwinkel ständig auf. Fest abgespeichert werden die Daten aber nur, wenn tatsächlich ein Unfall passiert – und zwar fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Unfall. So sollen sich künftig Unfälle leichter rekonstruieren lassen – unter anderem auch, ob ein Unfallfahrer in Selbstüberschätzung das ESP abgeschaltet hatte.
Für neu lancierte Modellreihen gelten diese Regeln schon seit zwei Jahren. Altfahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.
Fertig Papier-Fahrausweis
Die Älteren werden sich erinnern: Vor der Einführung des Führerausweises im Bankkarten-Format gabs einen blauen Papierausweis. Wenn du noch immer mit diesem herumfährst, musst du ihn vor dem 1. November 2024 gegen den seit 2023 ausgegebenen neuen Kartenausweis eintauschen. Denn ab diesem Datum gilt Fahren mit Papierausweis als Fahren ohne Mitführen des Führerausweises – und das könnte dich eine Busse kosten.
Und was gilt neu im Ausland?
Darauf haben Schweizerinnen und Schweizer gewartet: In Österreich gibts neu Tagesvignetten für die Autobahn. Italien verschärft für 2024 seinen Bussgeldkatalog. In Deutschland dürfen ab 2024 Handyblitzer bundesweit eingesetzt werden – also Anlagen, die fotografieren, wenn jemand mit dem Smartphone am Ohr fährt. Und in Frankreich und Deutschland wird die Winterreifenpflicht reformiert: Ab 1. Oktober 2024 gelten dort M+S-Reifen nicht mehr als Winterpneus. Als Winterreifen dürfen dann nur noch solche mit dem Alpine-Symbol (ein Berg mit Schneeflocke) auf der Reifenflanke verwendet werden.