Immer wieder muss ich mich über Autos auf dem Velostreifen ärgern. Können Autofahrende gebüsst werden, wenn sie etwa vor Kreuzungen die Velospur blockieren?
F. Razzani, Schaffhausen
Radstreifen mit unterbrochener gelber Linie gewähren Velofahrenden Vortritt, sie sind für andere Fahrzeuge dennoch nicht tabu. Diese dürfen gemäss Verkehrsregelnverordnung auf Radstreifen fahren, «sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern». Auch wenn Fahrzeuge einen Radstreifen queren wollen, müssen sie den Velos den Vortritt lassen.
Die Ordnungsbussenliste des Bundes sieht jedoch keinen bestimmten Betrag für Fahrzeuge vor, die beim Befahren oder Überqueren des Radstreifens Velofahrende behindern. Die Polizei kann Fehlbare aber verzeigen, sodass sie von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht gebüsst werden. Der Kanton St. Gallen beispielsweise empfiehlt hier eine Busse von 200 Franken – zuzüglich der Bearbeitungsgebühr. Im Gegensatz dazu ist für das Anhalten oder gar Parkieren auf Radstreifen in der Liste des Bundes eine Busse von «nur» 80 Franken beziehungsweise 120 Franken vorgesehen.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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Autos dürfen also vor dem Abbiegen an einer Kreuzung nicht rechts an den Rand fahren, wenn es dort einen Radstreifen hat und Velos behindert werden. Hört allerdings der Radstreifen vor der Verzweigung auf, müssen Velofahrende Rücksicht nehmen und den rechtsabbiegenden Fahrzeugen je nach Situation den Vortritt lassen. Zwar dürfen Velofahrende auch ohne Radstreifen an stehenden Kolonnen rechts vorfahren, aber eben nicht, wenn ein fahrendes Fahrzeug rechts blinkt.