Ich liebe es, beim Velofahren Musik zu hören. Aber darf ich überhaupt Kopfhörer tragen und Musik hören, wenn ich auf dem Velo unterwegs bin?
P. Huber, Bern
Das Gesetz verbietet beim Fahren im Strassenverkehr – sei es mit dem Velo oder einem anderen Fortbewegungsmittel – jegliche Aktivitäten, welche die Aufmerksamkeit beeinträchtigen. Das Musikhören gehört da ausdrücklich dazu. Dies nicht von ungefähr: Ablenkung und Unaufmerksamkeit sind Hauptunfallursachen, sowohl bei den Velofahrenden als auch bei anderen Verkehrsteilnehmergruppen.
Der Unfallversicherer Suva hat ausgerechnet, dass Velofahrende ohne Kopfhörer ein mit 50 km/h von hinten nahendes Fahrzeug auf 16 Meter Distanz wahrnehmen, mit Kopfhörer und Musik jedoch erst auf drei Meter. Entsprechend schrumpft die Reaktionszeit von zwei auf nur noch 0,3 Sekunden!
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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Doch im Gegensatz zu vielen anderen Vergehen sieht die Bussenliste keine Strafe vor für das Musikhören beim Velofahren. Als Folge davon muss die Polizei fehlbare Lenkerinnen und Lenker verzeigen, statt sie vergleichsweise unkompliziert büssen zu können. Für die betroffenen Velofahrenden hat dies unangenehme finanzielle Folgen, denn zur effektiven Busse kommt dann noch eine Gebühr hinzu. So kann Musikhören während des Velofahrens schnell einige Hundert Franken kosten. Kommt es gar zu einem Unfall, drohen Versicherungskürzungen wegen Grobfahrlässigkeit. Mehr Tipps und Tricks rund ums Velofahren gibts auf pro-velo.ch.