Velo-Ratgeber: Alkohol am Lenker
Darf man betrunken Velo fahren?

Pro Velo ist der nationale Dachverband für die Interessen der Velofahrenden in der Schweiz. Für Blick beantwortet Pro Velo regelmässig Leserfragen rund ums Thema Velofahren.
Publiziert: 14.12.2024 um 11:00 Uhr
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Aktualisiert: 16.12.2024 um 07:42 Uhr
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Auch wer Velo fährt, sollte auf Alkohol verzichten. Denn mit reduzierter Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit steigt auch die Gefahr für schwere Unfälle.
Foto: imago/Gutschalk
Pro-Velo-Expertinnenteam

Gelten für Velofahrende die gleichen Promille-Grenzwerte wie für Auto- oder Töfffahrer? Und welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich betrunken Velo fahre?
H. Sipic, Ostermundigen BE  

Bei rund 19 Prozent der selbstverschuldeten, schweren Alleinunfälle auf dem Velo oder dem E-Bike ist Alkohol mit im Spiel. Alkohol reduziert die Aufmerksamkeit und die Reaktionsfähigkeit, zudem beeinträchtigt er das Gleichgewichtsgefühl. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder höher droht – einmal abgesehen von den direkten Unfallfolgen und allfälligen Versicherungskürzungen – eine Busse. Diese liegt in der Regel bei mehreren Hundert Franken plus Verfahrenskosten. Der Grenzwert ist somit derselbe wie beim Auto- oder Motorradfahren und gilt des Weiteren auch für elektrische Trottinetts.

Ab 0,8 Promille gilt Grobfahrlässigkeit und die Behörde kann sogar ein Velo-Fahrverbot aussprechen. Liegt Alkoholismus vor, kann darüber hinaus auch der Führerausweis für Motorfahrzeuge entzogen werden. Bei der Bemessung der Strafe werden Velofahrende tendenziell jedoch weniger streng behandelt, weil sie sich vor allem selber gefährden. Erst kürzlich wurden zwei 50-jährige Männer zu je 500 Franken Busse plus 1600 Franken Verfahrenskosten (inkl. Gutachten) verurteilt, weil sie im Sommer 2023 mit 1,3 bzw. 1,8 Promille in Bülach von der Polizei auf dem Velo erwischt wurden. Ob das Delikt weitere Folgen für die Verurteilten hatte, ist nicht bekannt (auch interessant: So schnell ist zu Fuss der Führerausweis weg).

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Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.

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Ausweisentzug droht

Strenger sind die Konsequenzen für Führerinnen und Führer von schnellen Elektrovelos, also diejenigen mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Diese E-Bikes gelten als Motorfahrzeuge und dürfen nur mit einem Ausweis gefahren werden. Der kann für mehrere Monate entzogen werden, wenn der oder die E-Bike-Fahrende mit 0,8 Promille oder mehr erwischt wird. Mehr Tipps und Tricks rund ums Velofahren gibts unter pro-velo.ch.

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