Gelten für Velofahrende die gleichen Promille-Grenzwerte wie für Auto- oder Töfffahrer? Und welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich betrunken Velo fahre?
H. Sipic, Ostermundigen BE
Bei rund 19 Prozent der selbstverschuldeten, schweren Alleinunfälle auf dem Velo oder dem E-Bike ist Alkohol mit im Spiel. Alkohol reduziert die Aufmerksamkeit und die Reaktionsfähigkeit, zudem beeinträchtigt er das Gleichgewichtsgefühl. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder höher droht – einmal abgesehen von den direkten Unfallfolgen und allfälligen Versicherungskürzungen – eine Busse. Der Grenzwert ist somit derselbe wie beim Auto- oder Motorradfahren.
Ab 0,8 Promille gilt Grobfahrlässigkeit und die Behörde kann ein Velo-Fahrverbot aussprechen. Liegt gar Alkoholismus vor, kann auch der Führerausweis entzogen werden. Bei der Bemessung der Strafe werden Velofahrende tendenziell jedoch weniger streng behandelt, weil sie sich vor allem selber gefährden.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
Ausweisentzug droht
Strenger sind die Konsequenzen für Führerinnen und Führer von schnellen Elektrovelos, also diejenigen mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Diese E-Bikes gelten als Motorfahrzeuge und dürfen nur mit einem Ausweis gefahren werden. Der kann für mehrere Monate entzogen werden, wenn der oder die E-Bike-Fahrende mit 0,8 Promille oder mehr erwischt wird. Mehr Tipps und Tricks rund ums Velofahren gibts unter pro-velo.ch.