Wir haben es an Bord des Autos, haben einst die Regeln dazu gelernt – aber machen es trotzdem oft falsch: Das Pannen- oder Warndreieck wird nach Pannen oder Unfällen oft nicht aufgestellt (Busse 60 Fr.). Und wenn, dann fast immer zu nah (Busse 40 Fr.).
Das Aufstellen des Pannendreiecks ist Pflicht, sobald das Fahrzeug «aus zwingenden Gründen vorschriftswidrig» oder gefährdend steht. Und der – zusätzlich anzuschaltende! – Pannenblinker (Warnblinker) ersetzt es nicht: Der Pannenblinker macht das Fahrzeug kenntlich, das Dreieck warnt vor. Ehe man bei einem Unfall Hilfe leistet oder nach einer Panne den TCS ruft, ist immer erst die Pannen- oder Unfallstelle abzusichern.
Tempolimit gleich Distanz
Aber wo muss es nun hin, das Pannendreieck? An den rechten Rand der betroffenen Fahrbahn, egal ob Fahrspur oder Pannenstreifen. Nicht aufgestellt werden muss es, falls man einen Ausstellplatz (Nothaltebucht) nutzt. Abstand zum Auto: 50 Meter oder mehr und auf Strassen mit «schnellem Verkehr» (Gesetz) 100 Meter oder mehr. Wir empfehlen als Faustregel: Tempolimit gleich Mindestdistanz (also z.B. Land 80 m, Autobahn 120 m).
Nur: Wie viel sind zum Beispiel 100 Meter? Ausserorts helfen die Leitpfosten, sie stehen meist (ausser z.B. in engen Kurven) 50 Meter voneinander. Und sonst 100 Schritte gehen? Jein: Die meisten Menschen habe eine Schrittlänge von 60 bis 80 Zentimeter, also sehr grosse oder mehr Schritte. Und gesunden Menschenverstand walten lassen: Ist die Gefahrenstelle in einer Kurve, muss das Dreieck vor diese.
Gute Erreichbarkeit ist Pflicht
Beim Aufstellen Eigenschutz beachten und dem Verkehr mit dem vor den Körper gehaltenen Dreieck am Rand oder hinter der Leitplanke entgegenlaufen. Und im Gegensatz zum Dreieck keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert sind Warnweste und gelbe Blinkleuchte. Übrigens: Nachts ausserorts ist Stand- oder Parklicht Pflicht.
Das Entfalten des geklappt transportierten Pannendreiecks sollte man vorab mal üben: Wer nachts im Regen auf der Autobahn eine Unfallstelle absichern muss, sollte wissen, wie das Dreieck entfaltet wird – und wo es ist. Es ist gesetzliche Pflicht, dass es im Auto leicht erreichbar ist und zum Beispiel bei Ferienfahrten nicht zuunterst unter dem Gepäck liegt.
Beim Abschleppen ans Heck
Das Pannensignal ist übrigens auch an der Rückseite abgeschleppter Fahrzeuge anzubringen. Und sogar wenn das Auto nicht auf der Strasse steht, sondern zum Beispiel nach einem winterlichen Ausrutscher in der Wiese, macht das Dreieck Sinn. Auf dem Dach oder hinter der Scheibe sagt es: Alles okay, keine Hilfe notwendig.