Wer auf der Autobahn im Stau steht, braucht Geduld und muss warten, bis es wieder weitergeht. Denn Ausweichen auf den Pannenstreifen ist ebenso verboten wie zwischen den Kolonnen einfach weiterzufahren. Zumal das Freihalten einer Rettungsgasse Pflicht ist.
Aber: Motorradfahrer benötigen weniger Platz zum Überholen als ein Auto. Das verführt viele Töfffahrer dazu, bei stehenden oder rollenden Kolonnen auf der Autobahn den Raum dazwischen fürs Überholen zu nutzen. Doch ist das überhaupt zulässig?
Der Wortlaut des Gesetzes
Artikel 44 des Strassenverkehrsgesetz (SVG) bestimmt, dass im Kolonnenverkehr der eigene Fahrstreifen (zum Beispiel zum Überholen) nur verlassen werden darf, wenn man keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Und im Artikel 47/2 des SVG heissts: «Wenn der Verkehr angehalten wird, haben die Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten.»
Die Interpretation des Gesetzes
Das bedeutet: In stehenden Kolonnen muss der Töfffahrer an seinem Platz bleiben. Rollt der Verkehr wieder, dürfen Fahrzeugführer im Kolonnenverkehr – also auch Motorradfahrer – den Fahrstreifen nur verlassen, um zu überholen, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Im Kolonnenverkehr ist auf dem gleichen Fahrstreifen in der gleichen Richtung nicht genügend Platz für zwei Fahrzeuge nebeneinander. Wer zwischen den Kolonnen rechts an einem Fahrzeug vorbeifährt, handelt gefährlich und begeht eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln. In allen Fällen kann dies einen Führerausweisentzug und andere Sanktionen nach sich ziehen.