Auf einen Blick
- Die Bundeskanzlei hat erneut Strafanzeige wegen Verdacht auf Wahlfälschung eingereicht
- Es geht um rund 950 mutmasslich gefälschte Unterschriften
- Auffällig seien verschiedene Handschriften bei Mehrfachunterzeichnungen
Die der Strafanzeige beigefügten Beweismittel deuten darauf hin, dass Unterschriften, die von den Behörden für ungültig erklärt wurden, gefälscht worden sein könnten, heisst es in einer Medienmitteilung.
«Insgesamt geht es um rund 950 mutmasslich gefälschte Unterschriften aus sechs Kantonen für fünf verschiedene Volksinitiativen.» Welche das sind, wird in der Medienmitteilung nicht gesagt. Die Bundeskanzlei habe Auffälligkeiten festgestellt, die auf Fälschungen hindeuten, «zum Beispiel verschiedene Handschriften bei Mehrfachunterzeichnungen derselben Person».
Weitere Gründe waren vor allem falsche Geburtsdaten, falsch geschriebene Namen, falsch geschriebene oder erfundene Adressen sowie Unterschriftenlisten, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, heisst es in der Medienmitteilung.
Schon die zweite Anzeige
Es handle sich um 15 Hinweise auf Fälschungen, die die Bundeskanzlei von Gemeinde- und Kantonsseite sowie in einem Fall von einer Einzelperson erhalten habe. «Einige dieser Hinweise betreffen einzelne Unterschriften, die meisten eine Anzahl Unterschriften im tiefen zweistelligen Bereich.»
Es ist nicht die erste Strafanzeige im Zusammenhang mit dem Unterschriften-Bschiss. «Die Bundeskanzlei hat bereits im Jahr 2022 eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht wegen des Verdachts, dass Unterschriften für Volksinitiativen gefälscht worden sein könnten.»