Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat entschieden, Untersuchungen zur Rolle der Bundeskanzlei im Zusammenhang mit möglichen Unterschriftenfälschungen bei Volksinitiativen zu starten. Das teilte sie am Freitagnachmittag in einer Medienmitteilung mit.
Die GPK-S möchte nun klären, ob die Bundeskanzlei ihre Aufgaben in diesem Bereich korrekt erfüllt hat. In einem ersten Schritt will die zuständige Subkommission die Bundeskanzlei dazu befragen.
Vertiefte Prüfung vorgesehen
Die Bundeskanzlei selbst teilte am Donnerstag mit, das Monitoring vertiefen zu wollen. Denn zurzeit habe man keinen Überblick darüber, wie viele gefälschte Unterschriften auf Gemeindeebene festgestellt würden. Man wolle ein besseres Bild darüber bekommen und einen besseren Einblick, wo sich das Problem akzentuiere. Dann könnten auch die Strafverfolgungsbehörden gezielt vorgehen.
Ab sofort sollen nicht nur Listen aus auffälligen Kantonen, sondern Initiativbögen aus allen Kantonen intensiviert geprüft werden. Dazu gehörten das Vier-Augen-Prinzip und eine flächendeckende Prüfung. Die Bundeskanzlei nehme das Thema sehr ernst. Fälschungen seien inakzeptabel und müssten strafrechtlich verfolgt werden.