Bundesrat will keine Nachkontrollen
Trotz Unterschriften-Bschiss: Sammlungen sollen weiterlaufen

Der Bundesrat sieht keine unmittelbaren Massnahmen gegen das missbräuchliche Sammeln von Unterschriften vor. Das teilt Bundeskanzler Viktor Rossi am Freitag den Medien mit.
Publiziert: 13.09.2024 um 14:30 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2024 um 15:40 Uhr
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Keine Nachkontrollen oder Sistierungen hängiger Volksinitiativen!
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Der Bundesrat will keine Nachkontrollen und Sistierungen hängiger Initiativen und Referenden
  • Laufende Unterschriftensammlungen sollen wie geplant weiterlaufen. 

  • Der Bundesrat verzichtet nach dem Bekanntwerden von mutmasslichen Betrugsfällen auf drastische notrechtliche Massnahmen.

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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Der Unterschriften-Bschiss hat keine unmittelbaren Folgen: Der Bundesrat will keine Nachkontrollen oder Sistierungen bei hängigen Volksinitiativen. Laufende Unterschriftensammlungen sollen wie geplant weiterlaufen. 

Das kommerzielle Sammeln von mutmasslich gefälschten Unterschriften, das vor zwei Wochen durch den «Tages-Anzeiger» aufgedeckt wurde, entfachte Spekulationen um die Rechtmässigkeit zahlreicher eingereichter Volksinitiativen. Wie der Bund mitteilt, gebe es jedoch weiterhin keine belastbaren Indizien dafür, dass gewisse Volksbegehren unrechtmässig zustande gekommen wären.

Ausserdem würden den Behörden auch die rechtlichen Grundlagen fehlen, schreibt der Bundesrat weiter. Die Bedingungen, um diese per Notrecht zu schaffen, sei nicht erfüllt.

Nachkontrollen wären eine Einschränkung der direkten Demokratie

Dazu kommen staatspolitische Bedenken: Stichprobenartige Nachkontrollen, die von beschränkter Aussagekraft seien, würden die gesetzlichen Fristen von hängigen Volksinitiativen stark verzögern und in Frage stellen. Auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hatte sich bereits vergangene Woche gegen eine Nachprüfung ausgesprochen.

Mit dem Entscheid stützt der Bundesrat die Haltung der Bundeskanzlei, die direktdemokratischen Instrumente und Prozesse nicht einzuschränken. «Die Unterschriftensammlung ist im Gesetz bewusst niederschwellig ausgestaltet», teilt er mit. Um dies weiterhin sicherzustellen, will die Bundesregierung zwar selbst keine Massnahmen umsetzen, appelliert jedoch an die am Prozess beteiligten Akteure: So sollen strafrechtliche Verfolgung, Prävention, sowie Verbesserung der Abläufe helfen.

Ein runder Tisch soll vor Betrug schützen

Die Bundeskanzlei wird laut Bundesrat demnächst einen runden Tisch mit Parteien, Verbänden, Komitees, Sammelorganisationen und Behörden einberufen, um mögliche Massnahmen zu konkretisieren. Als Beispiel nennt er die Entwicklung effizienter und pragmatischer Standards, die auf Eigenverantwortung umgesetzt werden sollen.

Und auch die Wissenschaft soll miteinbezogen werden: Sie solle prüfen, ob es technische Möglichkeiten gebe, die Unterschriftensammlungen gegen Missbrauch und Betrug besser zu schützen.

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