Dies beeinträchtige die Rechte von Stimmberechtigten und auch die Integrität des Sammelprozesses, schrieb die Bundeskanzlei am Dienstag. Sie hat nun die Komitees von Volksinitiativen und Referenden im Sammelstadium informiert.
Die Bundeskanzlei beruft sich dabei auf eine Strafanzeige, über die sie am Freitag informiert wurde. Demnach sollen gewisse Organisationen, die das bezahlte Sammeln von Unterschriften für Volksbegehren anbieten, Unterschriften ohne Auftrag gesammelt haben. Komitees sollen danach zu einem Kauf gedrängt worden sein.
Das Problem daran: Unterschreibt jemand ein Volksbegehren auf einem von einem Mitarbeitenden einer der Organisationen hingehaltenen Bogen, kann es sein, dass die Unterschrift nicht eingereicht wird, weil das verantwortliche Komitee den Kauf ablehnt. Wer das Begehren unterstützt, hat das in diesem Fall nur vermeintlich getan, wie die Bundeskanzlei schreibt.
Diese und ähnliche Formen des Missbrauchs der demokratischen Rechte will die Bundeskanzlei verhindern. Sie sollen im angekündigten engmaschigeren Monitoring des Unterschriftensammelns berücksichtigt werden.