Die Kantone gehen beim Energiesparen voran – und haben viele verschiedene Vorschläge für Sparmassnahmen parat. Um einen kantonalen Flickenteppich zu vermeiden, hat die Konferenz kantonaler Energiedirektoren eine ganze Reihe an Spartipps zusammengestellt, die sie den Kantonen zur Umsetzung empfiehlt.
«Sie dienen den Kantonen als Werkzeugkasten», sagt der oberste Energiedirektor Roberto Schmidt (60) zu Blick. Dies mit dem Ziel, die Sparempfehlungen unter den Kantonen und mit den Städten und Gemeinden zu koordinieren. «Und eine schweizweite Harmonisierung möglicher Massnahmen zu erreichen», so der Walliser Regierungsrat.
In einem vierseitigen Dokument sind zahlreiche Empfehlungen in verschiedenen Bereichen aufgeführt, mit welchen die Energiedirektoren der Energiespar-Initiative des Bundes Schub geben wollen.
Beamte sollen mehr Treppen laufen
Schluss mit gemütlich, gilt für Angestellte: Sie sollen angehalten werden, «mehr Treppen zu laufen», um so bei den Liften Strom zu sparen. Die Nutzung privater Geräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Kühlschränke soll gleich ganz verboten werden, ebenso der Einsatz mobiler Heizgeräte, finden die Energiedirektoren.
Sowieso sollen die Beamten umsichtiger mit Elektrogeräten umgehen. Ungenutzte Gräte sollen sie vom Stromnetz trennen, bei IT-Geräten den Energiesparmodus aktivieren oder nur noch zentrale Drucker benutzen.
Und Mitarbeitende, «die in besonders ineffizienten Gebäuden arbeiten», sollen am besten gleich ins Homeoffice verabschiedet werden.
Nur 20 Grad in Schulen und Büros
Homeoffice soll nämlich helfen, beim Heizen zu sparen. Die Heizungen sind in der kalten Jahreszeit die grössten Energiefresser. Deshalb geben die Energiedirektoren auch Richtwerte vor: In Aufenthaltsbereichen wie Schulzimmern oder Büroräumen soll nur noch auf 20 Grad aufgedreht werden – zumindest solange der Bund in seiner Gasmangel-Verordnung keine strengeren Vorgaben macht. Kühler darf es mit 17 Grad in Sporthallen und Werkstätten sein. Wärmer darf es mit 23 Grad hingegen in Altersheimen und Spitälern sein.
Wird auf Homeoffice gewechselt, soll für nicht genutzte Büroräume nur noch «Frostschutzbetrieb» gelten – wofür 7 Grad reichen. Für selten genutzte Räume sind es auch nur noch 13 Grad.
Um bei der Raumwärme zu sparen, gibt es noch weitere Tipps: Nachts die Storen schliessen und die Heizkurve am Wochenende absenken. Und sowieso: Mit dem Heizen erst beginnen, wenn die Raumtemperatur 18 Grad unterschreitet. Dauerlüften und gekippte Fenster soll es nicht mehr geben. Bei Lüftungsanlagen wiederum soll die Frischluftmenge auf 30 Kubikmeter pro anwesende Person reduziert werden.
Übrigens: Auch im lokalen ÖV – also in der S-Bahn, in Trams und Bussen – soll die Heiz- beziehungsweise Kühltemperatur runtergeschraubt werden.
Für Schwimmer wirds kühler
Ein grosses Thema ist auch der Warmwasserverbrauch. In Schulzimmern und auf WCs soll es nur noch Kaltwasser geben. Deshalb sollen die Behörden den Warmwasserhebel gleich entfernen. Und dort, wo Warmwasser genutzt wird, sollen Spardüsen für weniger Verbrauch sorgen. Zudem soll die Temperatur generell auf 58 Grad begrenzt werden.
Für Schwimmer wird es ebenfalls kühler: Öffentliche Hallenbäder sollen die Wassertemperatur um 2 Grad absenken, schlagen die Energiedirektorinnen und -direktoren vor. Wasserspiele und Brunnen sollen gleich gänzlich trockengelegt werden.
Strassenbeleuchtung tiefnachts aus
Ansetzen wollen die Kantone auch bei der Beleuchtung. In ungenutzten Räumen ist Lichterlöschen angesagt. Und wo es Licht braucht, sollen möglichst sparsame LED-Lampen zum Einsatz kommen.
Was die Strassenbeleuchtung betrifft, regen die Energiedirektoren an, die Betriebszeiten auf ein «sicherheitsrelevantes Minimum» zu beschränken. Sprich: «Zwischen 23 und 5.30 Uhr öffentliche Beleuchtung aus.» Ausnahmen sollen dabei aber etwa für Fussgängerstreifen und andere sicherheitsrelevante Bereiche gelten.
Den Stecker gleich ganz ziehen wollen die Energiedirektoren allen Arten von Aussenbeleuchtung für Brunnen und Objekte, ebenso der Weihnachtsbeleuchtung. Und wenn nicht ganz, dann zumindest auch hier zwischen 23 und 5.30 Uhr.
Zwingende Massnahmen möglich
Der oberste Energiedirektor Roberto Schmidt betont, dass die empfohlenen Sparmassnahmen für die Kantone nicht verbindlich sind. Die Zuständigkeit für verbindliche Massnahmen liege nicht bei den Kantonen, sondern beim Bund.
Aber die Kantone haben einen gewissen Spielraum. «Sie können für ihre eigenen Liegenschaften und für die kantonalen Verwaltungen zwingende Massnahmen beschliessen», so Schmidt.
Kantone legen bereits los
Viele Kantone sind bereits daran, entsprechende Energiesparpläne aufzugleisen. So hat der Walliser Staatsrat aufgrund der Liste am Mittwoch seine Sparmassnahmen beschlossen und den Massnahmenkatalog sogar noch erweitert.
Walliser Staatsangestellte sollen zum Beispiel nur noch «schwarz-weiss und beidseitig drucken, wenn möglich mehrere Seiten pro Blatt» und weniger E-Mails verschicken. Auf Dekorationsbeleuchtung müssen sie verzichten und nicht zwingende Dienstfahrten reduzieren. Sogar die Schalteröffnungszeiten will das Wallis bei einer Verschlechterung der Lage einschränken.
Der Kanton Basel-Stadt wiederum hat die Heiztemperatur in seinen Verwaltungsgebäuden und an gewissen Schulen schon vor zwei Wochen auf 19 Grad Celsius gesenkt.
In den kommenden Wochen dürften die meisten Kantone ihre Sparpläne auf den Tisch legen.