Wenn die Spar-Appelle des Bundes nicht ausreichen, wird der Bundesrat die Energieschraube weiter anziehen. Und wie! Kommt es im Winter tatsächlich zum Gas-Engpass sieht die Regierung Heizverbote bei ungenutzten Gebäudeteilen, Zelten oder Pools vor sowie Verwendungsverbote von Heizstrahlern, Cheminées zu Dekorationszwecken oder Hochdruckreinigern.
Vorgesehen sind auch Verwendungsbeschränkungen. In Gebäuden, die mit Gas beheizt werden, dürfen dann Innenräume höchstens noch auf kühle 19 Grad gebracht werden. Auch Wasser darf mit Gasboilern nur noch auf 60 Grad erwärmt werden. Ausgenommen sind nur Spitäler, Praxen, Geburtshäuser sowie Alters- und Pflegeheime.
Polizei könnte zur Kontrolle vorbeikommen
Kontrolliert werden soll die Einhaltung der Beschränkungen und Verbote von den Kantone. «Die Polizei geht nicht bei jedem vorbei – es kann aber punktuelle Kontrollen geben», erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin (62) am Mittwoch vor den Medien. Er setze grosses Vertrauen in die Bevölkerung, dass sie sich an die Vorgaben halte.
Bis es aber so weit kommt, sind zuvor noch einige andere Schritte vorgesehen. Gleich zwei Verordnungsentwürfe hat der Bundesrat dazu in die Konsultation geschickt. Sie würden erst im Fall eines schweren Mangels in Kraft gesetzt und müssten dann an die jeweilige Situation angepasst werden.
Erst in den Büros, dann auch zu Hause
Kantone, Verbände und weitere Interessierte haben nun drei Wochen Zeit, um ihre Anliegen einzubringen. Betroffene sollen so auch frühzeitig über Aufgaben und Pflichten in einer Mangellage orientieren.
Nach den Spar-Appellen sollen Zweitstoffanlagen in einem zweiten Schritt von Gas auf Öl umstellen. In einer dritten Phase würden Einschränkungen und Verbote schrittweise gesteigert. Betroffen wären zuerst öffentliche Gebäude und Büros. Privathaushalte wären erst im Notfall betroffen.
Massnahmen könnten kurzfristig angepasst werden
Umgekehrt wäre es etwa bei Schwimmbädern. Heizverbote gäbe es zuerst bei privaten Bädern und erst in einem weiteren Schritt bei öffentlichen Bädern. Zuletzt kann es gar zu Kontingentierungen kommen, zum Teil auch nur regional.
Klar ist: Der Umfang der Massnahmen muss stets an die Schwere der Mangellage angepasst werden. Es ist also möglich, dass die Verordnung im Ernstfall wie in der Corona-Krise in kurzen Zeitabständen angepasst werden könnte. So sei eine gestaffelte Umsetzung möglich, betonte Parmelin. «Das Ziel ist, dass die vorgeschlagenen Massnahmen gar nie umgesetzt werden müssen.»