Ständerätliche Umweltkommission stimmt Vorstoss zu
Solar-Pflicht für Neubauten ab 2024

Die Energiekrise beflügelt die Energiewende. Die ständerätliche Umweltkommission befürwortet eine Pflicht für Solaranlagen bei Neubauten. Diese soll schon ab 2024 gelten.
Publiziert: 29.08.2022 um 14:09 Uhr
|
Aktualisiert: 01.09.2022 um 16:06 Uhr
1/5
Eine Solaranlage soll ab 2024 auf allen Neubauten Pflicht werden.
Foto: imago/blickwinkel

Die Umweltkommission des Ständerats will angesichts des drohenden Strommangels beim Ausbau der Solarenergie vorwärts machen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen auch alle Neubauten verpflichtend mit einer Solaranlage ausgestattet werden, wie die Kommission am Montag mitteilte.

Baugesuche, die vor diesem Datum eingereicht werden, seien von dieser Pflicht nicht betroffen. Die Kantone sollen unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von dieser Pflicht erlassen können.

Das Resultat war aber knapp: Den Beschluss traf die Kommission mit sechs zu sechs Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin Elisabeth Baume-Schneider (58, JU). Eine Minderheit stellt sich gegen eine solche Verpflichtung.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.

«Wir Grüne begrüssen die von der Umweltkommission des Ständerats beschlossene Solaroffensive, die eine Solarpflicht für neue Gebäude beinhaltet», twitterte die grüne Fraktion erfreut. Der Vorstoss geht nämlich auf den grünen Thurgauer Nationalrat Kurt Egger (66) zurück.

Freiflächen-Solaranlagen ermöglichen

Einstimmig beschloss die Kommission, eine rechtliche Grundlage für die schnelle Realisierung von Freiflächen-Solaranlagen zu schaffen. Dies betreffe Anlagen mit einem hohen Anteil von Winterstromproduktion, wie sie insbesondere im alpinen Gelände denkbar seien.

Für solche Anlagen mit einer jährlichen Produktion von über 20 Gigawattstunden (GWh) soll von Gesetzes wegen gelten, dass ihr Bedarf ausgewiesen ist, sie standortgebunden sind und für sie keine Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht gilt. Zudem soll das Interesse an ihrer Realisierung anderen Interessen von nationaler und kantonaler Bedeutung vorgehen. Vorausgesetzt wird laut Mitteilung die Zustimmung der Grundeigentümer und Standortgemeinden. Der Bund fördere diese Anlagen zudem mit einem Investitionsbeitrag.

Zudem sei einstimmig beschlossen worden, geeignete Oberflächen von Infrastrukturanlagen des Bundes bestmöglich für die Nutzung von Sonnenenergie zu nutzen. Die Anträge werden noch in der Herbstsession vom Ständerat behandelt. (SDA/rus)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?