Rund 40 Prozent der fossilen Heizungen in der Stadt Zürich sind noch keine zehn Jahre alt, wie es in einer Mitteilung des Stadtrates vom Mittwoch heisst. Diese sind, da relativ neu, noch nicht amortisiert.
Damit sie dennoch rasch durch klimafreundlichere Systeme ersetzt werden, zahlt die Stadt nun eine «Restwertentschädigung» aus. Je früher der Heizungsersatz erfolgt, desto höher fällt diese Entschädigung gemäss Mitteilung aus.
Fossile Heizungen rasch ersetzen
Dass funktionierende, relativ neue Heizungen ausgebaut werden, ist gemäss Stadtrat sinnvoll: «Ökobilanzen zeigen, dass sich aus Umweltsicht ein vorzeitiger Ersatz lohnt und die indirekten CO2-Emissionen, die bei der Herstellung, dem Einbau und der Entsorgung von Heizungen anfallen, im Vergleich zu den direkten Emissionen während des Heizbetriebs vernachlässigbar sind.»
Laut dem neuen kantonalen Energiegesetz, das auf den 1. September in Kraft trat, müssen Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer zwingend durch klimafreundliche Lösungen ersetzt werden. Für den Zürcher Stadtrat ist dies zu spät: «Wir müssen fossile Heizungen möglichst rasch ersetzen – nicht erst am Ende der Lebensdauer.»
Beratungsangebote werden ausgebaut
Neben der Restwertentschädigung baut die Stadt ab Oktober ihre Beratungsangebote aus. Denn auch dort, wo kein Ersatz der Heizung anstehe, könnten CO2-Emissionen, Energie und Kosten eingespart werden, hält der Stadtrat weiter fest. «Durch die optimale Einstellung können der Öl-, Gas- und Stromverbrauch in der Regel um 10 bis 20 Prozent reduziert werden.»
Das Stadtzürcher Parlament hatte für die Heizungsumstieg-Förderung im März 2022 einen Objektkredit von 13,5 Millionen Franken genehmigt. Der Stadtrat hat nun die Bedingungen sowie Bemessung und Ausrichtung der Förderbeiträge verabschiedet. Die Pilotphase des Förderprogramms «Heizungsersatz und Heizungsoptimierung» startet am 1. Oktober und dauert bis Ende 2024. (SDA)