Erste SRG-Trendumfrage verspricht Abstimmungs-Krimi
Befürworter der BVG-Reform haben die Nase vorn

Das bürgerliche Ja-Lager steigt mit einem Vorsprung in die heisse Phase des Abstimmungskampfs um die Pensionskassen-Reform. Auch die Unterstützer der Biodiversitäts-Initiative liegen derzeit vorne. Das zeigt die erste Trendumfrage der SRG.
Publiziert: 16.08.2024 um 05:59 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2024 um 11:16 Uhr
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Am 22. September entscheidet das Stimmvolk über die Pensionskassen-Reform.
Foto: imago/photothek
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Der Urnengang vom 22. September wird zum Showdown. Zwei Vorlagen kommen vors Volk: Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) sowie die Biodiversitäts-Initiative. Bei beiden zeichnet sich ein knappes Rennen ab.

Bei der Pensionskassen-Reform liegen die Befürworter mit 49 Prozent vorn, wie die erste Abstimmungs-Umfrage von GFS Bern im Auftrag der SRG zeigt. 39 Prozent hingegen lehnen die Vorlage ab. Der Anteil der Unentschlossenen liegt bei relativ hohen 12 Prozent. Erfahrungsgemäss tendieren Unentschlossene eher ins Nein-Lager. Das verspricht einen echten Abstimmungskrimi. Erst recht, weil andere Umfragen die Gegner vorn sehen.

SP nur knapp im Nein

Angeführt wird das Nein-Lager von Gewerkschaftsboss und SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard (56, VD). Er warnt vor Rentenkürzungen und sieht den «typischen Mittelstand» als grossen Verlierer der Reform. Am stärksten ist die Ablehnung denn auch bei der SP – aber relativ knapp mit nur 51 Prozent Nein, 37 Prozent wollen Ja stimmen. Hingegen befürworten 70 Prozent der GLP-Anhänger die Vorlage, bei der FDP sind es 68 Prozent und bei der Mitte 63 Prozent.

Darum geht es bei der BVG-Reform
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Weniger deutlich ist die Begeisterung bei Grünen und SVP, wo noch besonders viele unentschlossen sind. So wollen bei den Grünen 42 Prozent Ja und 38 Prozent Nein stimmen, bei der SVP steht es 46 Prozent Ja zu 42 Prozent Nein.

Bei der SVP dürfte die Kritik aus Gewerbekreisen für einen relativ hohen Anteil an Nein-Stimmen sorgen, führt doch etwa SVP-Ständerätin Esther Friedli (47, SG) ein gegnerisches Wirtschaftskomitee an.

Das sind die Eckwerte der Pensionskassen-Reform

Es war ein hochfliegendes Reformprojekt des damaligen SP-Sozialministers Alain Berset (52): die Altersvorsorge 2020, mit der er AHV und Berufliche Vorsorge (BVG) gleichzeitig reformieren wollte. Doch in der Abstimmung 2017 folgte der Absturz. Mit 52,7 Prozent Nein schickte das Stimmvolk die Rentenreform bachab.

Daraufhin packten Bundesrat und Parlament die beiden Säulen getrennt an. Einen knappen Abstimmungserfolg verbuchte Berset zusammen mit der bürgerlichen Parlamentsmehrheit letztens bei der AHV-Reform, mit der eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 erfolgte.

Nun ist die Pensionskassen-Reform an der Reihe, die eine bürgerliche Mehrheit im Parlament gegen den Widerstand der Linken durchgebracht hat. Linke und Gewerkschaften haben erfolgreich das Referendum ergriffen, sodass das Stimmvolk nun am 22. September 2024 über die Reform entscheiden wird.

Das sind die wichtigsten Eckwerte:

Tieferer Umwandlungssatz

Der Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium soll von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent sinken. Das bedeutet: Auf 100'000 Franken angespartes Alterskapital gibt es nur noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr. Das führt zu einer Rentenlücke von rund 12 Prozent.

Rentenzuschlag für Übergangsgeneration

Es ist das eigentliche Herzstück der Vorlage. Die drohende Rentenlücke soll über einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden. Allerdings nur für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen. Zudem wird er nach Alter und Einkommen abgestuft. Für die ersten fünf Jahrgänge gibt es maximal 200 Franken monatlich, dann sinkt er ab. Wer weniger als 220'500 Franken in der Pensionskasse hat – etwa ein Viertel der Versicherten – bekommt den vollen Zuschlag. Ein weiteres Viertel mit bis 441'000 Franken Altersguthaben erhält einen Teilzuschlag. Wer mehr Geld im Rentenkässeli hat, geht leer aus. Gut die Hälfte der Versicherten bekommt also nichts. Finanziert wird der Rentenzuschlag über Lohnabzüge – allerdings begrenzt bis 176'400 Franken.

Flexibler Koordinationsabzug

Vom sogenannten Koordinationsabzug hängt ab, wie hoch der versicherte Lohn ausfällt. Einkommen minus Koordinationsabzug ergibt die versicherte Lohnsumme. Galt bisher ein fixer Abzug von 25'725 Franken, soll dieser neu 20 Prozent des Einkommens betragen. Das BVG-Obligatorium gilt bis 88'200 Franken Einkommen. Der Abzug würde in diesem Fall also 17'640 Franken ausmachen. Unter dem Strich bleibt somit ein versicherter Lohn von 70'560 Franken. Auf Letzterem müssten also die Lohnbeiträge bezahlt werden.

Angepasste Altersgutschriften

Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden mit der Reform geglättet: Bis im Alter von 44 Jahren beträgt die Altersgutschrift künftig 9 Prozent (bisher 7 beziehungsweise 10 Prozent) auf dem BVG-pflichtigen Lohn. Ab 45 Jahren sind es 14 Prozent (bisher 15 beziehungsweise 18 Prozent). Damit werden die Altersgutschriften gerade bei den älteren Arbeitskräften gesenkt. Das soll ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Beiträge sollen wie heute ab 25 Jahren gezahlt werden.

Tiefere Eintrittsschwelle

Um in einer Pensionskasse versichert zu sein, muss man heute bei einem Arbeitgeber mindestens 22'050 Franken jährlich verdienen. Nach einem langen Hin und Her hat sich das Parlament darauf geeinigt, dass die Eintrittsschwelle auf 19'845 Franken sinken soll. Damit würden 70'000 Personen neu in einer Pensionskasse versichert, 30'000 Personen stärker als bisher. Insgesamt betrifft die Senkung 100'000 Arbeitnehmende.

Es war ein hochfliegendes Reformprojekt des damaligen SP-Sozialministers Alain Berset (52): die Altersvorsorge 2020, mit der er AHV und Berufliche Vorsorge (BVG) gleichzeitig reformieren wollte. Doch in der Abstimmung 2017 folgte der Absturz. Mit 52,7 Prozent Nein schickte das Stimmvolk die Rentenreform bachab.

Daraufhin packten Bundesrat und Parlament die beiden Säulen getrennt an. Einen knappen Abstimmungserfolg verbuchte Berset zusammen mit der bürgerlichen Parlamentsmehrheit letztens bei der AHV-Reform, mit der eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 erfolgte.

Nun ist die Pensionskassen-Reform an der Reihe, die eine bürgerliche Mehrheit im Parlament gegen den Widerstand der Linken durchgebracht hat. Linke und Gewerkschaften haben erfolgreich das Referendum ergriffen, sodass das Stimmvolk nun am 22. September 2024 über die Reform entscheiden wird.

Das sind die wichtigsten Eckwerte:

Tieferer Umwandlungssatz

Der Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium soll von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent sinken. Das bedeutet: Auf 100'000 Franken angespartes Alterskapital gibt es nur noch 6000 statt 6800 Franken Rente pro Jahr. Das führt zu einer Rentenlücke von rund 12 Prozent.

Rentenzuschlag für Übergangsgeneration

Es ist das eigentliche Herzstück der Vorlage. Die drohende Rentenlücke soll über einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden. Allerdings nur für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen. Zudem wird er nach Alter und Einkommen abgestuft. Für die ersten fünf Jahrgänge gibt es maximal 200 Franken monatlich, dann sinkt er ab. Wer weniger als 220'500 Franken in der Pensionskasse hat – etwa ein Viertel der Versicherten – bekommt den vollen Zuschlag. Ein weiteres Viertel mit bis 441'000 Franken Altersguthaben erhält einen Teilzuschlag. Wer mehr Geld im Rentenkässeli hat, geht leer aus. Gut die Hälfte der Versicherten bekommt also nichts. Finanziert wird der Rentenzuschlag über Lohnabzüge – allerdings begrenzt bis 176'400 Franken.

Flexibler Koordinationsabzug

Vom sogenannten Koordinationsabzug hängt ab, wie hoch der versicherte Lohn ausfällt. Einkommen minus Koordinationsabzug ergibt die versicherte Lohnsumme. Galt bisher ein fixer Abzug von 25'725 Franken, soll dieser neu 20 Prozent des Einkommens betragen. Das BVG-Obligatorium gilt bis 88'200 Franken Einkommen. Der Abzug würde in diesem Fall also 17'640 Franken ausmachen. Unter dem Strich bleibt somit ein versicherter Lohn von 70'560 Franken. Auf Letzterem müssten also die Lohnbeiträge bezahlt werden.

Angepasste Altersgutschriften

Die Lohnbeiträge in die Pensionskasse – die sogenannten Altersgutschriften – werden mit der Reform geglättet: Bis im Alter von 44 Jahren beträgt die Altersgutschrift künftig 9 Prozent (bisher 7 beziehungsweise 10 Prozent) auf dem BVG-pflichtigen Lohn. Ab 45 Jahren sind es 14 Prozent (bisher 15 beziehungsweise 18 Prozent). Damit werden die Altersgutschriften gerade bei den älteren Arbeitskräften gesenkt. Das soll ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Beiträge sollen wie heute ab 25 Jahren gezahlt werden.

Tiefere Eintrittsschwelle

Um in einer Pensionskasse versichert zu sein, muss man heute bei einem Arbeitgeber mindestens 22'050 Franken jährlich verdienen. Nach einem langen Hin und Her hat sich das Parlament darauf geeinigt, dass die Eintrittsschwelle auf 19'845 Franken sinken soll. Damit würden 70'000 Personen neu in einer Pensionskasse versichert, 30'000 Personen stärker als bisher. Insgesamt betrifft die Senkung 100'000 Arbeitnehmende.

Interessant: Schlüsselt man die Stimmabsichten nach Alter auf, stimmen die von der Reform nicht direkt betroffenen Seniorinnen und Senioren mit 54 Prozent am stärksten zu.

Vorsprung für Biodiversitäts-Initiative

Auch bei der Biodiversitäts-Initiative zeichnet sich ein knapper Ausgang ab. 51 Prozent würden der Initiative derzeit zustimmen, 43 Prozent lehnen sie ab und 6 Prozent sind unentschlossen.

Am grössten ist die Zustimmung im links-grünen Lager. Satte 95 Prozent der Grünen-Anhänger unterstützen das Volksbegehren, ebenso 85 Prozent der SP und 67 Prozent der GLP. Unter den SVP-Sympathisanten hingegen lehnen 72 Prozent die Initiative ab, bei der FDP sind es 71 Prozent und bei der Mitte noch 56 Prozent.

Frauen sagen Ja, Männer Nein

Mit Blick auf verschiedene Bevölkerungsgruppen tun sich ebenfalls Gräben auf. In den ländlichen Gebieten wird die Initiative abgelehnt, in den Städten und Agglomerationen findet sie dagegen mehrheitlich Rückhalt.

Einen deutlichen Unterschied gibt es auch bei den Geschlechtern: 58 Prozent der Frauen stimmen der Initiative zu, 52 Prozent der Männer lehnen sie ab. Und: 60 Prozent der Auslandschweizer sprechen sich für die Initiative aus.

GFS Bern befragte für die SRG-Umfrage zwischen dem 29. Juli und 12. August 12'332 Stimmberechtigte. Der statistische Fehlerbereich beträgt +/–2,8 Prozentpunkte.

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