Nach Bundesgerichtsentscheid
Polizei darf Koks nicht mehr beschlagnahmen
Die Polizei darf kleine Mengen harter Drogen wie Kokain und Heroin nicht mehr konfiszieren. Zumindest, wenn die Drogen für den Eigenkonsum vorgesehen sind. Die neue Regelung basiert auf einem Bundesgerichtsentscheid.
07.08.2023, 08:34 Uhr