Bundesgerichtsentscheid mit Folgen
Polizei darf Koks nicht mehr beschlagnahmen

Die Polizei darf kleine Mengen harter Drogen wie Kokain und Heroin nicht mehr konfiszieren. Zumindest, wenn die Drogen für den Eigenkonsum vorgesehen sind. Die neue Regelung basiert auf einem Bundesgerichtsentscheid.
Publiziert: 06.08.2023 um 10:34 Uhr
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Aktualisiert: 07.08.2023 um 08:34 Uhr
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Wer Kokain, Heroin oder Crack auf sich trägt, braucht sich künftig nicht mehr vor der Polizei zu fürchten.
Foto: imago

Das Zauberwort heisst «Eigenbedarf». Wer künftig mit kleinen Mengen Kokain, Heroin oder Crack erwischt wird, braucht sich vor der Polizei nicht mehr zu fürchten. Denn obwohl der Konsum weiterhin illegal bleibt, dürfen die Beamten den Stoff nicht mehr beschlagnahmen, wenn Betroffene sagen, dass sie ihn für den Eigengebrauch auf sich tragen.

Der neuen Regelung liegt ein Entscheid des Bundesgerichts von vergangener Woche zugrunde, wie die «Sonntagszeitung» schreibt. Es hatte entsprechend bei Cannabis geurteilt. Das Urteil gilt auch für harte Drogen, wie zwei vom Bundesgericht anerkannte Juristen im Bereich des Betäubungsmittelrechts der Zeitung sagen. Das Bundesgericht bezog sich nicht nur auf Cannabis, sondern auf illegale Suchtmittel.

Staatsanwaltschaften sehen Handlungsbedarf

Nun schlagen Staatsanwaltschaften Alarm. Denn: Sie dürften nach dem Urteil des höchsten Gerichts ihre langjährige Rechtspraxis bei harten Drogen ändern müssen. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat laut «Sonntagszeitung» bereits die Initiative ergriffen und die Problematik bei der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz deponiert. Es brauche so bald wie möglich eine national einheitliche Interpretation des Entscheids und, gestützt darauf, eine einheitliche Praxis, heisst es im Bericht weiter.

Wie viel Gramm einer Droge darf eine Person also auf sich tragen, ohne dass die Polizei den Stoff konfisziert? Diese Frage lässt sich bisher nur bei Gras und Hasch beantworten. Gemäss Gesetz ist der Besitz von bis zu zehn Gramm straffrei. Das entspricht dem Stoff von 20 Joints.

Keine einheitlichen Regeln

Bei den anderen Drogen sind die gesetzlichen Angaben unschärfer: Straffrei gelte jene Menge, die dem Eigengebrauch diene, so die Auslegeordnung. Gemäss Rechtsexperten sei das jene Menge, die Konsumenten in einer Woche zu sich nähmen.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen etwa hat gemäss «Sonntagszeitung» die Grenze derzeit bei zwei Gramm Kokain festgelegt. Das entspricht rund 25 Konsumeinheiten beziehungsweise 25 Linien. In einigen Kantonen liegt die Grenze höher, in anderen tiefer, manche haben bisher keine einheitlichen Regeln. (oco)

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